Di, 19.06.2018 , 16:27 Uhr

Mit dem deutschen Bundestag in die USA

Dresden - Ein Jahr lang in den USA leben und Englisch lernen – der Traum vieler Schüler. Der kann jetzt wahr werden. Denn der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien an Schüler und Junge Berufstätige für ein Austauschjahr in den Vereinigten Staaten.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.

In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf Austauschorganisationen das PPP für Schüler. Die Bewerbungsfrist für das 36. PPP 2019/20 dauert von 2. Mai bis 14. September 2018.

Bewerbung für Schüler

Bewerben können sich Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Bewerbung für junge Berufstätige und Auszubildende

Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen leider nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Alle Infos zur Bewerbung gibt es unter: https://www.bundestag.de/ppp

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