Fr, 19.01.2018 , 14:56 Uhr

Nach der Trennung - Was ist beim Zugewinnausgleich wichtig?

Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Diesmal der Zugewinnausgleich. Mandant Dr. Thomas Müller durchlebt gerade eine Trennung. Nach zehn Ehejahren verlässt ihn seine Frau. Doch was passiert jetzt mit seiner Apotheke? Muss er seiner Frau einen Zugewinnausgleich zahlen? Thomas Müller wendet sich deshalb an Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz.

11 x vom FOCUS Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht ausgezeichnet

Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.

Ihre Spezialistin für Ehe- und Familienrecht

Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz
Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht

Mitglied des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer; Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Sachsen; Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen bis 2011; gerichtlich bestellte Schlichterin und Vorsitzende des Deutschen Schlichterbund e.V., Mitglied der CoopeRAtion, einer Vereinigung von Fachanwälten für Familienrecht.

Zahlreiche Veröffentlichungen zum Familienrecht in der juristischen Fachpresse.

Empfohlen im Focus-Magazin 1993, 1999, 2004, 2013, 2014, 2015, 2016 & 2017 als eine der besten Fachanwältinnen für Familienrecht in Deutschland und auserwählt als Rechtsanwältin der 25 deutschen Top-Kanzleien für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht durch das Magazin Wirtschaftswoche in 2012.

Ihre Spezialistin für:
Ehescheidung und Eheverträge, Zugewinn und Vermögens-auseinandersetzung, Internationales Familienrecht sowie Kindesentziehung

Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de

Playlist: Ein Fall für Meyer-Götz, Oertel & Kollegen

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