Mi, 14.07.2021 , 15:50 Uhr

Neue Beschlüsse der Coronaschutzverordnung

Dresden - Bei der gestrigen Kabinettspressekonferenz sprach Ministerin Petra Köpping zu drei Themenkomplexen.

 

Sachsen ist aktuell, mit einer Inzidenz von nur 2,2, das zweitbeste Bundesland, hinter Sachsen-Anhalt.
Auch in den Krankenhäusern entspannt sich die Lage sichtbar. Dennoch mahnt Köpping die Bürger zur Vorsicht, da die Überlastungsgrenze in Anbetracht der Delta-Variante schnell wieder erreicht sei.
Des Weiteren appellierte Köpping an die Bürger, sich mit den Kindern solidarisch zu zeigen und sich impfen zu lassen.

Im zweiten Teil der Kabinettspressekonferenz ging es um die drei Veränderungen der Coronaschutzverordnung, die von 16. Juli bis zum 28. Juli gelten soll. Diese betreffen Großveranstaltungen, die Arbeitnehmertestpflicht und die Maskenpflicht. Die neue Arbeitnehmertestpflicht ab dem 26. Juli pünktlich zum Start der Sommerferien in Sachsen. Die Maskenpflicht ist allerdings weiterhin gültig im öffentlich Nahverkehr, sowie in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

 

Im letzten Themenkomplex ging es um die Vorbereitung auf den Herbst. Hier erläuterte Ministerin Köpping die Bereiche der schnelleren Nachverfolgung, der Quarantäne-Überwachung, Kontrolle durch die Ordnungsämter und auch der Verbesserung der Digitalisierung. Die Regierung möchte mit einem Stufenplan arbeiten, das bei steigenden Inzidenzen genau jene Vorbereitungen getroffen werden können. Wichtig hier bei sei die Kontrolle durch die Ordnungsämter. Aber auch die Bevorratung von Test und Schutzkleidung spiele eine große Rolle.

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