Mo, 31.05.2021 , 13:56 Uhr

Neue Corona-Lockerungen in Sachsen

Sachsen- Am Montag ist die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Bis einschließlich 13. Juni gelten weitere Lockerungen für den Handel, Sport- und Freizeitangebote bei entsprechend niedrigen Inzidenzwerten.

Somit kann bei einer Inzidenz unter 100 der Einzelhandel wieder ohne Terminvergabe öffnen. Kunden brauchen weiterhin einen Negativtest oder müssen geimpft oder genesen sein. Außerdem dürfen Freibäder sowie Freizeitparks wieder mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen. Die Kontaktbeschränkungen ändern sich ab einer anhaltenden Inzidenz unter 50. Dann könnten sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.

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