Mi, 24.03.2021 , 11:55 Uhr

Neue Corona-Schutzverordnung: Das gilt an Ostern

Sachsen - Am vergangenen Dienstag trafen sich nach der Bund-Länder-Schalte am Montag VertreterInnen der sächsischen Regierung, um die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vorzustellen. Wir bleiben bis 18. April im Lockdown. Weitere Änderungen gibt es in unserem Zusammenschnitt der Pressekonferenz sowie kompakt zum Nachlesen!

Folgende Beschlüsse gelten vorerst bis 18. April 2021:

Kontaktbeschränkungen bleiben

Es wird eine erweiterte Ruhezeit vor Ostern geben: zwei Haushalte bis maximal fünf Personen sind erlaubt, Kinder werden nicht mitgezählt
Am 1. und 3. April soll das öffentliche Leben stillgelegt werden: Arbeitsverbot, geschlossene Kitas, nur systemrelevante Berufe dürfen arbeiten.

Ostern ohne Ansammlungen

Vom 1. bis zum 5. April werden Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt.

Testpflicht statt Inzidenzabhängigkeit 

Zunehmend soll auf Schnelltests gesetzt werden. So soll die Planung in Zukunft nicht ausschließlich von Inzidenzen abhängig sein, sondern von den negativen vorgezeigten Schnelltests. So sollen Zoos, Museen, körpernahe Dienstleistungen und Schulen mit Testungen vorbeugen. 

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