Do, 16.11.2017 , 18:10 Uhr

Neue Regelungen für Bankkunden bei Zahlungsverkehr

Leipzig – Immer mehr Verbraucher sind überfordert. Aktuell informieren Deutschlands Banken ihre Kunden in ellenlangen Texten über Änderungen im Zahlungsverkehr. Änderungen die auch einen Vorteil für die Verbraucher darstellen.

Neben der Senkung der Haftungsgrenze auf 50 Euro müssen nun Beträge, die bei einer Reservierung geblockt werden, explizit vom Kunden zugestimmt werden. Das betrifft zum Beispiel die Buchung eines Hotelzimmers. Betroffen sind unter anderem Verbraucher, die Online-Banking nutzen.

Zum 13. Januar 2018 treten die europäischen Richtlinien in Kraft. Sie sollen sowohl den Anbietern als auch den Verbrauchern nützen. Die Kunden werden diesbezüglich  mit einem bis zu 70 seitigen Schreiben benachrichtigt. Ein Umfang, den so mancher Kunde gar nicht oder nur spärlich durchliest.

Betroffene Kunden können sich neben ihrem persönlichen Kundenberater bei der jeweiligen Bank natürlich auch bei der Verbraucherzentrale informieren.

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