Mo, 14.06.2021 , 13:34 Uhr

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Sachsen- Am Montag ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Mit ihr ist in vielen Bereichen die allgemeine Testpflicht entfallen.

Außerdem müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal keine Masken mehr im Unterricht und im Schulgebäude tragen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Die Testpflicht bleibt an dieser Stelle allerdings bestehen. Auch bei den Kontaktbeschränkungen hat es einige Lockerungen gegeben. So können bei einer Inzidenz unter 35 private Feiern sowie Vereinsfeiern mit maximal 50 Personen zelebriert werden und das ohne Corona-Test. Geimpfte, Genesene und Kinder werden weiterhin nicht mitgezählt. Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz unter 50 wieder Gäste beherbergen. Tagungen und Messen können mit Hygienekonzepten wieder stattfinden. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 30. Juni.

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