Di, 14.03.2017 , 15:15 Uhr

Neues Gerät durch die Umstellung auf DVB-T2?

Sachsen – Ab 29. März wird das terrestrische Fernsehen im HD-Standard ausgestrahlt. Diese technische Umstellung betrifft nicht nur die zentralen Antennenmasten, sondern auch unmittelbar jeden Antennenfernsehzuschauer.

Durch die Umstellung auf den neuen Standard kann mit den alten, bis heute noch funktionierenden Geräten kein Antennenfernsehen mehr empfangen werden. Vielmehr können nach der Umstellung nur noch diejenigen weiter fernsehen, die sich Empfangsgeräte entsprechend der neuen Technik angeschafft haben. Wer seinen Flachbildfernseher letztes Jahr gekauft hat, hat gute Chancen, dass schon ein entsprechendes Empfangsteil für DVB-T2 HD eingebaut ist.

Neue Empfangsgeräte mit entsprechendem DVB-T2 HD-Logo

Die Eignung für den neuen Standard erkennt man an dem hellgrünen Logo, das einen Bildschirm mit der Aufschrift DVB-T2 HD zeigt.

Wer ein neues Empfangsgerät kauft, der sollte unbedingt auf dieses Logo achten.

Noch immer sind vereinzelt DVB-T-taugliche Geräte im Handel, die den neuen Standard nicht beherrschen. Auch beim Einkauf im Ausland ist Vorsicht geboten: in Deutschland gilt ein besonderer Standard, der von dem unserer Nachbarländer abweicht. Dortige Geräte werden daher hierzulande überwiegend untauglich sein.

Umstellung für Satellit- oder Kabelkunden nicht relevant

Die Abschaltung hat keinerlei Einfluss auf die per Satellit oder über Kabel ausgestrahlten Programme. Betroffen sind lediglich Zuschauer, die auf das terrestrische Signal setzen. Das sind derzeit etwa 10 Prozent aller Fernsehzuschauer. „Verbraucher sollten sich derzeit vor allem nicht von Werbeanschreiben verunsichern lassen, die den Eindruck erwecken, dass mit der ‚Abschaltung‘ des Antennenfernsehens der Abschluss neuer Verträge erforderlich ist“, erklärt Verbraucherschützerin Dr. Katja Henschler.

(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

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