Mi, 01.12.2021 , 11:39 Uhr

Neues Telekommunikationsgesetz ab 1.12.

Sachsen- Ab dem 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft.

Ab dem 1. Dezember tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll das Gesetz die Rechte der Endkunden stärken und den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. So können Handy- und Internetverträge ab sofort monatlich gekündigt werden, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. Zudem müssen Bestandskunden zukünftig jährlich über günstigere Angebote informiert werden. Internetverträge können nun bei einem Umzug innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn der Anbieter den Vertrag am neuen Ort nicht mehr erfüllen kann. Sollte das Internet langsamer sein als im Vertrag vereinbart, müssen Endkunden weniger zahlen.

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