Sa, 05.05.2018 , 09:16 Uhr

Nicht vergessen - Fragen zur Einwohnerfragestunden einreichen

Dresden - In seiner Sitzung am 7. Juni gibt der Stadtrat den Dresdnern bereits zum achten Mal die Möglichkeit Fragen zu stellen. Fragen zu aktuellen Entwicklungen, Problemen, Kritik oder weitere Anregungen können Bürger dabei loswerden. Die Fragen können schriftlich bis 17. Mai beim Oberbürgermeister eingereicht werden. 

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Als Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie am 7. Juni die Möglichkeit, an einer Fragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt.

Das gilt es zu beachten

Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der Stadtratssitzung, in der sie beantwortet werden sollen, bei dem Oberbürgermeister einzureichen.
Damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.

Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf ein Mal zu stellen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Fragesteller sollen anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.

Nicht zulässig sind Fragen:

- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die von demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung

Fragen auf diesen Wegen einreichen

Post: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
E-Mail: stadtratsangelegenheiten@dresden.de
Online: über dresden.de mit Hilfe des Online-Formulars.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Wohnanschrift anzugeben.

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