Do, 28.03.2024 , 10:17 Uhr

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Oberbürgermeisterwahl in Dresden muss nicht wiederholt werden

Dresden / Bautzen - Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden gültig ist, indem es die Klage eines Dresdners zurückgewiesen hat.

Obwohl bei der Aufstellung von Amtsinhaber Dirk Hilbert durch den Verein "Unabhängige Bürger" gravierende Verstöße festgestellt wurden, entschieden die Richter, dass diese allein nicht ausreichen, um die Wahl für ungültig zu erklären.

Die Richter argumentierten weiterhin, dass Hilbert auch als Einzelbewerber hätte antreten können, ohne Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen. Ihre Begründung lautete:

"Seine Erklärungen gegenüber dem Gemeindewahlausschuss lassen zweifelsfrei den Willen erkennen, für das Amt des Oberbürgermeisters zu kandidieren."

Zudem sei es unwahrscheinlich, dass die Wahlentscheidung maßgeblich durch die Tatsache beeinflusst wurde, dass Hilbert als Vorschlag eines eher unbekannten Vereins antrat, anstatt als Einzelkandidat.

Es wurde festgestellt, dass zwei Personen, die keinen Wohnsitz in Dresden hatten und somit nicht wahlberechtigt waren, an der Abstimmung für die Aufstellung teilgenommen hatten.

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