Mi, 11.11.2020 , 14:51 Uhr

Oberverwaltungsgericht Bautzen rechtfertigt sich für "Querdenken" -Demo

Sachsen - Am Dienstagabend hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen Stellung zum umstrittenen Beschluss genommen, der zur Genehmigung der "Querdenken"-Demo am vergangenen Samstag führte. 

Ihr Hauptargument ist dabei, dass ausreichend Fläche zur Verfügung gestanden hätte, um bei der Demo die nötigen Sicherheitsabstände zu gewähren. Dabei wurde von einer Fläche von 6 Quadratmetern pro Teilnehmer ausgegangen, die das Gesundheitsamt als ausreichend erachtete. Circa 111.500 Quadratmeter wären einschließlich der Fläche neben des Augustusplatzes für die vorher auf 16.000 Teilnehmer geschätzte Demo vorgesehen gewesen.

Letztlich versammelten sich die Demo-Teilnehmer ausschließlich auf dem Augustusplatz, während die Flächen um den Platz von angemeldeten Gegendemonstrationen besetzt wurden. Das Oberverwaltungsgericht kippte kurz vor der Demo den Beschluss, die Veranstaltung auf den Bereich des neuen Messegeländes zu verlegen. Dabei hätte das Risiko bestanden, dass sich die Demo-Teilnehmer ungeordnet in der Innenstadt verteilen. Ab Freitag erlässt das sächsische Kabinett als Konsequenz für die Demo eine neue Corona-Schutzverordnung, die die Teilnehmerzahl auf Demonstrationen auf ein Maximum von 1000 Menschen begrenzt.

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