So, 09.06.2019 , 13:00 Uhr

Ohne Bescheid kein Kindergeld

Chemnitz- Das Ende der Schulzeit bedeutet für viele auch Änderungen beim Kindergeldanspruch. Denn in den nächsten Monaten beginnt für viele Jugendliche die Ausbildung oder das Studium.

Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Nachweise eingereicht werden. Für Eine Weiterzahlung des Kindergeldes reicht dabei schon eine Kopie der Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung oder des Lehrvertrages. Wichtig ist, die Familienkasse über die Pläne nach Schulende zu informieren. Entsprechende Formulare findet man auf www.familienkasse.de.

Das Kindergeld erhalten Eltern grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Allerdings kann man weiterhin auf die Zahlung bestehen, sollte das Kinde eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Praktikum oder ein Studium absolvieren.

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