Mo, 20.03.2017 , 11:20 Uhr

Planen Sie den idealen Dreigenerationenhaushalt

Für viele ist die Vorstellung, mit seinen Eltern oder Schwiegereltern unter einem Dach zu wohnen, eher abschreckend. So ist die Zahl derer, die in einem Mehrgenerationenhaushalt leben möchten, rückläufig. Nur in rund 28 % aller Haushalte leben mehrere Generationen zusammen – ein Rücklauf von 40,5 % zwischen 1995 und 2015.

 

Die häufigste Wohnform sind die Eltern mit ihren ledigen Kindern. Viel seltener leben Eltern bzw. ein Elternteil mit den Großeltern zusammen, vor allem dann, wenn der gesundheitliche Zustand nicht gut ist. Leben ledige Kinder mit den Eltern zusammen, sind drei Viertel der Frauen nicht erwerbstätig oder arbeiten in Teilzeit – bei Männern trifft dies nur auf etwa jeden fünften zu. 

Alle drei (oder mehr) Generationen unter einem Dach sind die absolute Ausnahme: Nur 0,5 % aller bundesdeutschen Haushalte lebt den Mehrgenerationenhaushalt in den eigenen vier Wänden. Dabei bietet dieser jedoch viele Vorteile, die erst auf den zweiten Blick ersichtlich werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Vorteile zusammengestellt und was Sie bei der Planung und beim Bau beachten sollten.

Vorteile

Für berufstätige Eltern mit Kindern stellt das Mehrgenerationenhaus einen Luxus abseits der Kita-Betreuung dar: Während Mütter mit ganz normalen Vollzeit-Jobs zwischen Kinderbetreuung, Einkaufen und Haushalt jonglieren, sind hier die Großeltern in der Nähe, um die eine oder andere Betreuungszeit zu übernehmen. Umgekehrt lassen sich die eigenen Eltern so auch leichter pflegen. So entstehen auch keine Zusatzkosten für Pflegeheime oder eine Haushaltshilfe.

Ein weiterer Vorteil sind die geringeren Baukosten, wenn die Investition gemeinsam getragen wird. Die finanziellen Einsparungen gehen mit Anschaffungen von Waschmaschine & Co. weiter, starke Schultern können dabei mehr tragen als schwache.

Nachteile

Das Leben im Mehrgenerationenhaus ist zweifelsohne nicht für jedermann geeignet. Durch den engen Wohnkontakt ist die Privatsphäre zwangsläufig eingeschränkt, nicht jeder möchte sich im fortgeschrittenen Alter durch die Eltern überwacht fühlen.

Auch bietet der enge Wohnraum ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Einfache Alltagsfragen wie die der Temperatur, die in den Wohnräumen herrscht, können besonders unter den verschiedenen Generationen zu Diskussionen führen. Hier müssen bedarfsgerechte Lösungen erarbeitet werden, wie beispielsweise eine automatisierte Regelung über wärmere und kältere Räume im Haus oder bestimmte Zeiten, in denen es kühler oder wärmer geregelt wird. Ähnliches betrifft die Lautstärke, die vor allem mit Kindern im Haus signifikant ansteigt. Das kann die älteren Leute stören, während die jüngeren wahrscheinlich von der gesteigerten Lautstärke des Fernsehers oder des Radios irritiert werden, wenn die Hörleistung  langsam nachlässt. Auch dem sollte entgegengewirkt werden, da sonst schlimmeres droht. Verständnis und Kompromissfähigkeit sind damit besonders in Konfliktsituationen gefragt.

Herrscht keine gegenseitige Toleranz und neigen die Eltern zur Besserwisserei, die ihren 40-50-jährigen Kindern noch gute Alltagstipps mit auf den Weg geben, ist der Streit vorprogrammiert. So besteht in der Regel ein deutlich höherer Gesprächsbedarf als bei getrenntlebenden Familien. Bis den falschen Erwartungen, die jeder mit in ein solches Projekt bringt, der Zahn gezogen ist, muss man die Konflikte auch einfach aushalten lernen. Jeder hat Grenzen und eine falsche Rücksichtnahme oder Bescheidenheit innerhalb der eigenen Familie ist wenig hilfreich.

Barrierefreiheit in der Planung beachten

Zurück in das eigene Elternhaus zu ziehen, stellt für viele Kinder, die sich für das Mehrgenerationenwohnen entscheiden, keine Option dar. Stattdessen entsteht vielfach der Wunsch, ein eigenes Heim zu errichten. Wer mit Eltern und Großeltern unter einem Dach zusammenleben möchte, der sollte bereits bei der Planung einiges beachten. Das spart später kostspielige Umbauten. Wird die Barrierefreiheit hingegen direkt beim Neubau bedacht, ist sie kaum teurer. Laut Institut für Bauforschung in Hannover sind dies gerade mal 3,2 % der Bausumme – bei einem Haus mit 140 m² Wohnfläche und Baukosten von 250.000 Euro also etwa 16.000 Euro.

Welche gesetzlichen Vorschriften gilt es zu beachten?

Natürlich kann jeder sein Eigenheim im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben wie dem städtischen Bebauungsplan selbst planen. Doch lohnt sich ein Blick in die DIN 18040-2. Die Vorschrift stellt die gesetzliche Planungsgrundlage für Barrierefreiheit dar und bietet Bauherren, die freiwillig barrierefrei bauen möchten, eine wichtige Orientierungshilfe. Hier sind beispielsweise Flächen rund um Türen von 1,50 x 1,50 vorgesehen, um ausreichend Bewegungsfreiheit für Rollstühle und Kinderwagen zu haben. Türen sind dafür mindestens 90 cm breit, Flure 1,20 Meter.

Eine Besonderheit gilt bei Häusern mit mehr als zwei separaten Wohnungen. Das Haus ist dann ein Mehrfamilienhaus, was bereits bei der Suche nach dem passenden Grundstück zu berücksichtigen ist. Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser werden nur dann erteilt, wenn es nach Paragraf 34 der Bauordnung dafür bebaubar ist oder ein Bebauungsplan existiert. Es gelten spezielle Vorschriften für die Bauphysik und den Brandschutz.

Besitzverhältnisse klären

Schon beim Kauf stellt sich die Frage, wer als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden soll: Werden Sie Alleineigentümer und vermieten später Wohnungen an Eltern und Kinder, oder erwerben Sie ein Grundstück gemeinschaftlich mit den Eltern und alle stehen gemeinsam im Grundbuch? Beide Formen haben Vor- und Nachteile, angefangen von der Einkommensteuer bis hin zum Erbfall.

Steuern sparen

Bei einer Vermietung müssen die Vermieter zwar Steuereinnahmen auf die Einnahmen abführen, dafür sind Aufwendungen für Erwerb und Instandhaltung als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu gehören beispielsweise auch die Kreditzinsen für die Finanzierung der elterlichen Wohnung, Renovierungsmaßnahmen, Betriebskosten sowie die Abschreibung des Objekts. So sind jährliche Steuerersparnisse im vierstelligen Bereich durchaus üblich. Stehen Renovierungsarbeiten an, die das ganze Haus betreffen, wird es mit der Aufschlüsselung jedoch kompliziert, für die Steuerersparnis ist etwas Papierkram vonnöten. Bei der Finanzierung sollte das Eigenkapital vor allem in den selbst genutzten Teil fließen. Der Teil, der später an die Eltern vermietet wird, wird hingegen über Fremdkapital finanziert.

Kinder drücken durch die Vermietungs-Strategie damit die eigenen Einnahmen: „Sind die Werbungskosten höher als die eingenommene Miete, dürfen die Vermieter diese Verluste komplett mit anderen Einkünften wie zum Beispiel dem Gehalt verrechnen“ (Frau Baesler, Steuerexpertin). Um keinen Ärger mit dem Fiskus zu riskieren, sollte das Mietverhältnis so gestaltet sein, wie es auch unter Fremden üblich wäre. Auch erweisen sich Mietzahlungen per Bankeinzug dabei im Vorteil gegenüber der Barzahlung.

Im Vergleich dazu: Als Eigenheimbesitzer darf man maximal 20 % des Handwerkerlohns bei einer Maximalsumme von 1.200 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen. Materialkosten bleiben dabei komplett außen vor.

Jede Wohnung sollte in Qualität und Ausstattung vergleichbar, aber auf die jeweiligen Familienerfordernisse zugeschnitten sein. Außenanlagen haben im besten Fall sowohl einen individuellen Bereich als auch einen Gemeinschaftsanteil, um das Familienleben zu ermöglichen.

Eltern nutzen den Neukauf eines Mehrgenerationenhauses nicht selten, um direkt ihren Nachlass zu regeln. Sie steuern einen Teil zum Neubau bei, der als Schenkung bis zu einer Freigrenze steuerfrei bleibt. Alternativ vereinbaren Eltern und Kinder ein Darlehen, die Zinsen sind dabei steuerrechtlich relevant – oder aber man schließt einen zinslosen Kreditvertrag. Vor allem im ländlichen Sachsen bieten sich aktuell günstige Kaufoptionen.

Bedarf der Barrierefreiheit

Selbst wenn die Großeltern aktuell noch rüstig sind – irgendwann kommt unter Umständen der Zeitpunkt, dass die Mobilität eingeschränkt ist und z. b. Gehhilfen zum Einsatz kommen müssen. Um hier keine unnötigen Hürden zu planen, heißt das Stichwort Barrierefreiheit. Die ist übrigens nicht nur im Alter praktisch, sondern hat auch schon vorher Vorteile in allen Lebenslagen, z. B. wenn Familienzuwachs ansteht.

Schließlich ist das Eigenheim eine Investition, die man in der Regel nur einmal tätigt. Und wer in jungen Jahren in die eigenen vier Wände investiert hat, der sollte sich auch im Alter barrierefrei bewegen können, d. h. die Immobilie auch wirklich bis ins hohe Alter nutzen können. Ganz unabhängig davon, ob mehrere Generationen involviert sind, denn barrierefreie Häuser haben außerdem einen hohen Wiederverkaufswert.

Wer Sorge trägt, dass die Wohnung direkt wie eine Seniorenwohnung oder gar eine Klinik anmutet, der sei beruhigt: Ein gut geplantes barrierefreies Haus ist als solches zunächst gar nicht erkennbar. Stattdessen wirken entsprechende Häuser durch die Großzügigkeit in der Planung qualitativ hochwertiger.

Grundriss und Raumplanung

Es muss keineswegs immer der klassische eingeschossige Bungalow sein. Viel wichtiger ist eine flexible Raumaufteilung, die nur wenige Hindernisse bietet. So sollte der Grundriss ebenso wie die einzelnen Räume großzügig geplant werden, wobei stets der Wendekreis eines Rollstuhls das Maß aller Dinge ist. Dies gilt insbesondere für tendenziell eher kleine Räume wie Küche und Bad. Was viel klingt, ist es in Wirklichkeit nicht: Rund 5 % an Grundfläche beträgt der Mehrbedarf für barrierefreies Bauen nur, der Rest ergibt sich durch die großzügige Raumgestaltung von allein.

Um das Haus später einfach umzugestalten, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern, bieten sich offene Wohnkonzepte besonders an. So ist es durchaus sinnvoll, das Treppenhaus direkt so zu planen, dass sich später problemlos ein Treppenlift nachrüsten lässt. Alternativ kann ein Aufzugsschacht bei der Planung berücksichtigt werden, der bis zu seiner Nutzung als Abstellraum dient.

Auch sind leichte Trockenbauwände später einfacher zu beseitigen als massives Mauerwerk. Sind diese gleichzeitig als Akustikwände ausgestaltet, so profitieren davon auch die Gehörschwachen.

Schwellen und Übergänge

Verschiedene Ebenen und Stufen, die zur Überbrückung kleinerer Niveauunterschiede im Haus vorhanden sind, stören spätestens dann, wenn man auf eine Gehhilfe angewiesen ist. Gleiches gilt für Stufen am Hauseingang und den Zugang zur eigenen Terrasse. Grundsätzlich sollte auf alle überflüssigen Schwellen im Innen- und Außenbereich verzichtet werden, gegebenenfalls ist eine Rampe die bessere Alternative zu einer Treppe. Soll es nicht der eingeschossige Bungalow sein, so hat sich der Treppenlift als Klassiker zum Wechsel vom Erdgeschoss in das Obergeschoss zwischenzeitlich durchgesetzt.

Um die schwellenlose Planung perfekt zu machen, sollte beispielsweise auch die Dusche bedacht werden: Eine bodengleiche Dusche ist nicht nur praktisch, sondern liegt zugleich auch voll im Trend.

Schalter und Griffe

Rollstuhlfahrer und Kinder haben Probleme, wenn Schalter zu hoch montiert sind. Entsprechend sollte bei der Planung ein seitlicher Wandabstand von 50 cm eingehalten und eine Höhe von 85 cm nicht überschritten werden, damit auch Personen aus einer Sitzposition heraus problemlosen Zugriff haben. Gleiches gilt für Türdrücker und Heizkörperventile.

Im Sanitärbereich gilt ähnliches für Armaturen. Zusätzlich bietet es sich an, die Montageplatten für Haltegriffe an Waschtisch, WC oder Dusche direkt bei der Planung zu berücksichtigen.

Da Barrierefreiheit aber nicht nur eine Mobilitätseinschränkung bedeutet, sondern möglicherweise auch sensorische oder kognitive Einschränkungen vorhanden sind, sollten Bedienelemente stets auch kontrastreich sein, damit sie auch von Menschen mit Sehschwäche problemlos erkannt werden.

Checkliste für barrierefreies Bauen

Hauseingang

-fester Gehweg mit rutschfestem Belag zur Haustür

-schwellenloser Zugang zum Haus

-ausreichende Beleuchtung des Eingangsbereiches mit Bewegungsmelder

-Klingel, Lichtschalter, Briefkasten sind für Rollstuhlfahrer erreichbar (85 cm)

-elektrischer Türöffner

-Gibt es eine Rampe oder Treppe, ist mindestens ein Handlauf, besser zwei, vorhanden

-Die lichte Breite der Haustür ist > 90 cm

-Die Rampe vor dem Eingangsbereich hat eine Steigung von max. 6 % und ich < 6 m lang. Sie ist mindestens 1,20 m, besser 1,50 m, breit

-Die Türschwelle ist bodengleich

-Freisprechanlage, ggf. mit Videokamera

-Überdachung über dem Eingangsbereich

-Briefkasten ist trocken und gut erreichbar

Flur

-Mindestbreite von 1,20 m

-Wendeflächen (1,50 x 1,50 m) sind vorhanden

-Boden ist schwellenfrei, Teppiche und Fußmatten sind verklebt oder in den Boden eingelassen

-ausreichende Beleuchtung

-keine Möbel oder Wandregale, die die Passierbarkeit beeinträchtigen

-Nachrüstungsoption für Treppenlift

-Vorderkantenmarkierungen an Treppenstufen sind vorhanden

-Garderobe, Spiegel, Ablage sind im Sitzen nutzbar

-Griffe und Lichtschalter in max. 85 cm installiert

-Türen und Durchgänge > 90 cm breit und schwellenfrei ausgeführt

-Ablagefläche für Taschen, Post, Schlüssel

-Sitzgelegenheit für An- und Ausziehen von Schuhen vorhanden

-Abstellplatz für Rollator vorhanden

Badezimmer

-ausreichend Bewegungsfläche vor den Sanitärobjekten (> 1,50 x 1,50 m)

-Türen > 90 cm breit

-Badezimmertür lässt sich im Notfall von außen öffnen

-Tür schlägt nach außen auf

rutschhemmender Bodenbelag

-unterfahrbares Waschbecken für Rollstuhlfahrer

-bodengleiche Dusche

-Duschbereich hat eine Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20, bei Rollstuhlfahrern 1,50 x 1,50 m

-Montage eines Duschsitzes

-klapp- oder faltbare Duschtrennwände (keine feststehenden oder schiebbaren Türen)

-Haltegriffe sind vorhanden

-Hänge-WC

-ausreichende Beleuchtung

-Griffe und Lichtschalter in max. 85 cm mit 50 cm Wandabstand installiert

-Spiegel über dem Waschbecken ist im Sitzen zu benutzen, ggf. höhenverstellbar

-Mobile Temperaturregelung, die eine konstante Raumtemperatur ermöglicht

-Armaturen sind mit einem Arm und ohne Kraftaufwand bedienbar

-Waschtischarmatur verfügt über ausziehbare Schlauchbrause zur Haarwäsche

Küche

-ausreichend Bewegungsfläche vor den Küchenmöbeln (mind. 1,50 x 1,50 m)

-Türbreite > 90 cm

-ausreichende Beleuchtung, insbesondere an den Arbeitsflächen

-Spüle, Herd und Arbeitsflächen sind unterfahrbar, Leitungen unter Putz gelegt

-Herd, spüle und Arbeitsplatte sind über Eck angeordnet, die Wege kurz

-Einige Schränke sind aus sitzender Position zu erreichen

-Armaturen sind einhändig und ohne Kraftaufwand bedienbar

-Armatur der Spüle hat ausziehbare Schlauchbrause

-Kühlschrank, Backofen und Spülmaschine sind höhergestellt und erleichtern Küchenarbeit

-Schubladen und Schranktüren haben große Griffe und sind leicht zu erreichen

-Herdplatte zeigt Betriebsstatus im Frontbereich an

-Es gibt keine störenden Möbelkanten / Unebenheiten der Arbeitsplatte

Wohnzimmer

-schwellenfreie Übergänge

-Türen > 90 cm

-Brüstungshöhe der Fenster < 60 cm

-Griffe und Lichtschalter in max. 85 cm mit 50 cm Wandabstand installiert

-Couch- und Esstisch sind unterfahrbar und Tische ggf. höhenverstellbar

-Telefon ist nahe der Sitzgelegenheit gut zu erreichen

-ausreichend Bewegungsfläche bei Möbeln und Sitzgelegenheiten (> 1,50 x 1,50 m)

Schlaf- / Kinderzimmer

-in 2-Personen-Haushalten ist Doppelmöblierung möglich (ca. 16 m²)

-Betten können so gestellt werden, dass ein Bett bei Bedarf von drei Seiten zugänglich ist

-Bett ist ggf. höhenverstellbar

-Bett hat keine scharfen Kanten

-Abstellmöglichkeit am Bett vorhanden

-Lichtquelle direkt am Bett vorhanden

-Lichtschalter sind vom Bett aus zu bedienen

-Telefon am Bett

-Kleiderschrank ist leicht zugänglich

Terrasse / Balkon

-stufenloser Übergang zum Wohnbereich

-Tür > 90 cm und ist auch aus dem Sitzen bequem zu öffnen

-rutschhemmender Bodenbelag

-ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer

-Brüstung ist ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig

-Pflanzen lassen sich aus einer sitzenden Position heraus pflegen

-Wind- und Sonnenschutz vorhanden

-Balkon- / Terrassentür lässt sich von beiden Seiten öffnen

-Griffe und Lichtschalter in max. 85 cm installiert

Wie viel Privatsphäre ist möglich?

Das Zusammenleben mit mehreren Generationen erfordert ein hohes Maß an Toleranz und Verständnis für die jeweils anderen Bedürfnisse. Menschen werden im Alter nicht selten „eigen“ und störrisch, womit die jüngere Generation ebenso umgehen muss wie damit, dass die Pflege der Großeltern möglicherweise nicht immer einfach ist. Leben auch noch die Kinder als jüngere Generation im Haus, so sollten Eltern akzeptieren, dass diese irgendwann flügge werden und ihre eigene Privatsphäre brauchen.

Kinder nabeln sich ab, die Rentner wollen ihren Lebensabend immer häufiger in vollen Zügen genießen, gänzlich unterschiedliche Lebensvorstellungen prallen aufeinander. Ein Mehrgenerationenhaus will gut überlegt sein. Klare Regeln helfen bei einem harmonischen Zusammenleben, die Balance zwischen einem selbstständigen Alltag und der gemeinsamen Familienzeit ist entscheidend für den Erfolg dieser Wohnform.

Getrennte Wohneinheiten sind mindestens für Eltern und Großeltern ein Muss. Leben Kinder im Jugendlichenalter in der Wohnung, so ist besonders darauf zu achten, dass diese ihre eigenen Bereiche haben. Dabei geht es weniger um die bautechnische Ausgestaltung als vielmehr die gegenseitige Toleranz gegenüber den Bedürfnissen der anderen Familienmitglieder.

Fazit

Trotz der immer geringeren Mehrgenerationenhaushalte könnte die übergreifende Wohnform wieder modern werden. Immerhin ergeben sich dadurch zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten, zumal das gesellschaftliche Interesse an Gemeinschaft im Aufwind ist und sich ganz allgemein ein Wandel der Lebensstile abzeichnet. Immerhin haben in einer Umfrage 32 % der Befragten das Mehrgenerationenwohnen für ihr eigenes Alter von 70 Jahren als mögliche Option genannt.

Und auch die Bundesregierung hat mit dem Bundesprogramm "Mehrgenerationenhäuser" ein Modell zur Förderung des übergreifenden Wohnraums initiiert. Mehrere Wohnparteien helfen sich gegenseitig, halten zusammen und bilden eine Gesellschaft. Vielleicht geht der Trend schon bald nicht mehr in die Städte, sondern zurück auf das Land – ins ländliche Sachsen etwa.

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