Fr, 13.05.2022 , 14:14 Uhr

Polizei Sachsen muss Transmann weiter beschäftigen

Sachsen- Die Polizei Sachsen muss einen Transmann weiter beschäftigen, dessen Ausbildung sie nach seinem Coming-out abbrechen wollte.

Der Polizeianwärter wehrt sich juristisch dagegen, dass seine Ernennung zum Beamten auf Widerruf zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden, dass der junge Mann zunächst weiter beschäftigt werden muss. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus. Im Kern geht es um den Vorwurf der arglistigen Täuschung und möglicherweise falsche Angaben bei der Eingangsuntersuchung. Am Freitag hatten zunächst die «Leipziger Volkszeitung» und die «Sächsische Zeitung» darüber berichtet. Die Entwicklung des Falls ist kompliziert.

Nach Angaben des Anwalts bewarb sich der Kläger offiziell noch als weibliche Person bei der Polizei. Sämtliche Zugangshürden inklusive der Sportprüfungen habe er locker genommen. Während der Ausbildung an der Polizeifachschule in Schneeberg habe er dann Gedanken geäußert, dass er eine Transition plane. Danach seien seitens der Polizei Vorwürfe erhoben worden, dass er bei der Eingangsuntersuchung gelogen habe.Konkret geht es laut Anwalt Helmut Schwarz darum, dass er auf die Frage, ob er eine psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat, mit «nein» geantwortet hatte.

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