Fr, 02.03.2018 , 10:29 Uhr

Polizei stellt Verstöße bei Tiertransporten fest

Döbeln – Die Verkehrspolizei Chemnitz hat am Dienstag und Mittwoch Kontrollen bei Tiertransporten durchgeführt.

Gemeinsam mit dem Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen wurden dabei insgesamt 13 Tiertransporte kontrolliert. Die Bilanz: Bei jedem wurde mindestens ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt. Kontrolliert wurde jeweils zwischen 10 Uhr und 18 Uhr im Bereich der B169 am Autohof Döbeln. An den beiden Tagen registrierten die Polizisten insgesamt 36 Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung und die Tierschutztransportverordnung sowie gegen das Fahrpersonalgesetz.

Zu beanstanden hatten die Kontrolleure u.a.:
– 8x nicht ordnungsgemäß geführtes Transportkontrolldesinfektionsbuch,
– 4x hinten geöffnete Auslassstutzen, so dass Fäkalien ungehindert austreten konnten,
– 2x Überschreiten der Gruppenstärke in einzelnen Buchten (Schweinetransporte),
– 1x nicht erreichbare Tränknippel für die in der oberen Etage verladene Tiere (Schweine),
– 1x defekte und über die Ladefläche schleudernde Trennwände,
– 1x defekter Trennklappenriegel, an dem sich bereits ein Tier (Rind) verletzt hatte.
– 1x nicht ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert.

Darüber hinaus war ein nach Sachsen-Anhalt fahrender Transport mit 186 Schweinen á 120 Kilogramm beladen. Laut Polizei wurden damit, gerechnet auf die zulässige verfügbare Quadratmeterfläche, vier Tiere mehr transportiert als erlaubt. Einem anderen Transport, allerdings als Leerfahrt, untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Der Grund dafür war die festgestellte falsche Kalibrierung des Kontrollgerätes. Erst nach dessen Neukalibrierung durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Es wird nun wegen des Verdachts der Fälschung technischer Aufzeichnungen ermittelt. Zudem war der Fahrer ohne Fahrerkarte unterwegs, so wie auch die Fahrer zweier anderer Transporte. Gleich zu Beginn des 1. Kontrolltages hatte man bemerkt, dass auf einem in der Nähe befindlichen Parkplatz eine sogenannte End-zu-End-Verladung stattfand. Die Verladung von Nutztieren im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Diese Tiere dürfen nur auf dafür zugelassenen Plätzen verladen werden.

Am zweiten Einsatztag stellten die Kontrolleure u.a. zwei nicht transportfähige Tiere fest. Zum einen war dies bei einem Rindertransport eine vor dem Transport nicht gemolkene Kuh. Ihr Euter war so gefüllt, dass Milch austrat. Außerdem hatte das Tier eine blutige Zitzenverletzung. Ebenfalls nicht transportfähig war ein Schwein in einem anderen Transportfahrzeug. Dieses hatte einen Mastdarmvorfall (Ausstülpung des Enddarms nach außen) und hätte nicht transportiert werden dürfen. Laut Polizei wurden beiden Transporte vom Amtstierarzt auf direktem Weg in den Schlachthof geschickt, wo ein anderer amtlicher Veterinärmediziner beide Tiere außerhalb des Transportfahrzeuges nochmals überprüfte.

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