Di, 22.01.2019 , 18:23 Uhr

Polizeigesetz kommt, Inklusionsgesetz auch - Gleichstellungsgesetz fällt durch

Dresden - Der Koalitionsausschuss hat heute seine Ergebnisse zum Inklusions- und Polizeigesetz präsentiert. Für die Beamten wird es demnach keine Kennzeichnungspflicht geben. Das Pilotprojekt mit den Bodycams wird ebenfalls nicht ausgebaut. Mehr dazu sehen Sie hier.

In der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden haben SPD und CDU jetzt die Ergebnisse ihres Koalitionsausschusses präsentiert. In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz gaben die Generalsekretäre der beiden Regierungsparteien bekannt, dass man sich auf Eckpunkte des kontrovers diskutierten Polizeigesetzes geeinigt hat. Auffällig bei dem geschlossenen Kompromiss: Die eigentlich zentralen Anliegen von CDU und SPD finden nun keine Berücksichtigung mehr. Weder wird es die von den Sozialdemokraten gewünschte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte geben, noch den von der CDU gewünschten Einsatz von sogenannten Bodycams. Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei soll zukünftig besser ausgestattet werden. Der Forderung von Gewerkschaften, die Beschwerdestelle vom Innenministerium auszugliedern, um zu verhindern, dass sich Polizisten mit einer Beschwerde an ihren eigenen Arbeitgeber wenden müssen, kam die Landesregierung hingegen nicht nach.

Darüber hinaus haben SPD und CDU auch das Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht, das mehr als 400.000 Menschen in Sachsen betrifft. Auf der Strecke geblieben ist allerdings vorläufig das Gleichstellungsgesetz. Bei dem von Gleichstellungsministerin Köpping vorgelegten Entwurf zur gesetzlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau wollte sich die CDU nicht auf verbindliche Regelungen festlegen. Zu einer Wiederaufnahme von Verhandlungen wird es wohl frühestens im Herbst kommen - und zwar wenn die frisch gewählte neue Landesregierung ihren Koalitionsvertrag aushandelt.

Darüber hinaus vereinbarten CDU und SPD ein Förderprogramm für kleine Unternehmen zur Stärkung des regionalen Wachstums. Mit dem sächsischen Strassengesetz sollen außerdem die Car-Sharing-Regularien vereinfacht werden. Zur Förderung der Inklusion will die Landesregierung zusätzlich eine Charta der Vielfalt unterzeichnen.

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