Mi, 19.02.2020 , 14:24 Uhr

Qualitätssicherung im Handwerk

Chemnitz- Es ist offiziell. Seit dem 14. Februar besteht für insgesamt 12 Handwerksbranchen wieder eine Meisterpflicht.

Nachdem sie vor knapp 15 Jahren abgeschafft wurde, ist sie nun wieder da. Aber was bedeutet das? Zukünftig müssen zwölf bislang zulassungsfreie Handwerke bei Neuanmeldung nachweisen, dass der Inhaber des Unternehmens über einen Meistertitel oder über einen gleichwertigen Befähigungsnachweis verfügt. Das bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Unter diesen zwölf Handwerken befinden sich zum Beispiel Fliesen- und Parkettleger, Raumausstatter, Betonhersteller, Drechsler und Holzspielzeugmacher sowie Glasveredler. Der Gesetzgeber setzt mit der Neuordnung des Handwerksrechts vor allem ein deutliches Signal für fairen Wettbewerb unter qualifizierten Unternehmern.

Gleichzeitig wird dadurch zwischen Meistern, Gesellen und Azubis erneut der Wissenstransfer reaktiviert, der ihnen hilft, zukünftig wieder mehr zu selbst ausgebildeten Fachkräften zu kommen. Damit könnte dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Und auch die Verbraucher profitieren von der Wiedereinführung der Meisterpflicht. Wer sich einen Handwerker ins Haus holt, möchte natürlich, dass Qualitätsarbeit geleistet wird. Nichts ist ärgerlicher als für ein hochwertiges Produkt zu zahlen, aber am Ende nur Pfusch am Bau zu bekommen. Dank der Meisterpflicht werden solche Fehlgriffe zukünftig minimiert. Allerdings könnte sich das Ganze auf den Geldbeutel auswirken. Das deutsche Handwerk genießt eine hohe Wertschätzung, auch über die Grenzen hinaus. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht soll sichergestellt werden, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Außerdem ist der Meisterbrief ein wichtiges Gütesiegel, nicht nur für die Qualität von handwerklicher Arbeit, sondern auch für die deutsche Wirtschaft insgesamt.

Durch die Neuordnung des Handwerksrechts wird ein deutliches Zeichen für einen fairen Wettbewerb unter qualifizierten Unternehmern gesetzt. Bleibt abzuwarten, ob die Meisterpflicht zukünftig auch auf andere Handwerksbranchen wieder ausgeweitet wird.

 

 

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