Fr, 14.06.2019 , 10:18 Uhr

Rechtssicherheit auf der Oskarstraße

Dresden - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage gegen den Bau der Stadtbahntrasse Oskarstraße abschließend abgewiesen. Zwei Anwohner hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss erneut Verfahrensfehler geltend gemacht. Das Gericht entschied, sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die Lärmschutzvorschriften wurden im Verfahren rechtmäßig beachtet. Die Stadtbahntrasse über die Oskarstraße ist inzwischen fast fertig und geht am 6. Juli in Betrieb.

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