Sa, 04.07.2020 , 08:03 Uhr

Regelung zur Entschädigung für Pauschalreisende

Die letzte Hürde der Übergangsregelung für in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreisen wurde am Freitag im Bundesrat genommen. Demnach können Reiseveranstalter ihren Kunden einen Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlung ihres Geldes beharren. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht war am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert.

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