Mo, 28.05.2018 , 18:28 Uhr

Sachsen will ANKER-Zentren, Seehofer freut sich

Dresden - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war am Montag auf Einladung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in Dresden zu Gast. Zusammen mit Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) diskutierten die Politiker über eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Migration. Den Schwerpunkt bildeten die sogenannten Ankerzentren für Flüchtlinge.

Was sind Anker-zentren?

ANKER steht für ANKunft, Entscheidung und Rückführung. Damit sollen alle Abläufe und Behörden, die für die Entscheidung von Asylanträgen zuständig sind, in einem Gebäude zusammengeführt werden. Ausländerbehörde, Dolmetscher, Ärzte, Richter sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) könnten dann Hand in Hand arbeiten. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer will dadurch die Verfahren erheblich beschleunigen. Bayern befürwortet bereits die Errichtung solcher Aufnahmezentren für maximal 1.000 bis 1.500 Flüchtlinge.

Kritik an Anker-zentren

In Sachsen sträubt sich der Koalitionspartner SPD weiterhin gegen die Errichtung der Anker-Zentren. Sozialministerin Petra Köpping befürchtet, dass durch die Einrichtungen die innere Sicherheit zusätzlich gefährdet wird. "Wir müssen auch darauf achten, die Bundes- oder Landespolizisten in solchen selbst geschaffenen Gefährdungspunkten nicht zu verheizen.", so Köpping. Erstaufnahmeeinrichtungen bestehen bereits in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Zudem eröffent im Sommer in Dresden ein Standort für Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam. Aus sicht der Ministerin ist damit all das, was ein Anker-Zentrum leisten soll, in Sachsen schon möglich.

Bund und Freistaat kooperieren bei Polizeiarbeit

In der Polizeiarbeit ist das Land Sachsen unter anderem durch die Grenze zu Polen und Tschechien besonders gefordert. Die Erscheinungsformen von Kriminalität sind dynamisch, Kriminalität ist vernetzt und orientiert sich nicht an der Zuständigkeit verschiedener Behörden. Mit Blick auf endliche Personal- und Sachressourcen müssen bestehende Kooperationen weitergedacht, weiterentwickelt und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu gehört die regelmäßige Durchführung gemeinsamer Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die Einrichtung von drei gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren zur besseren Vernetzung und Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Ausbau der Zusammenarbeit im Dreiländereck durch Einrichtung einer trinationalen Begegnungsstätte sowie der Aufbau einer strategischen Trainings- und Fortbildungskooperation einschließlich der gemeinsamen Nutzung von Fortbildungseinrichtungen der Bundes- und Landespolizei im Freistaat Sachsen.

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