Di, 11.01.2022 , 12:16 Uhr

Sächsische IHKs: Gemischtes Fazit zu neuen Maßnahmen

Sachsen - Die sächsischen Industrie- und Handelskammern haben ein Statement zum Entwurf der neuen Corona-Notfall-Verordnung veröffentlicht. Das Fazit fällt gemischt aus. 

Die sächsischen IHKs ziehen ein gemischtes Fazit zum Entwurf der Corona-Notfall-Verordnung vom 08. Januar 2022. Kritisch betrachtet wird u.a. die 2G plus-Regel in der Gastronomie, da diese den Unternehmen weiteren Umsatz kosten könne. Auch die Ausnahmeregelungen von 2G plus stehen in der Kritik, die mit großem Aufwand kontrolliert werden müssten. Bei 2G plus ist für vollständig geimpfte oder genesene Personen ein zusätzlicher negativer Testnachweis erforderlich. Ausgenommen davon sind allerdings Personen mit Booster-Impfung und mit Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten. 

Auch Personen, die im letzten halben Jahr genesen sind sowie Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren benötigen keinen zusätzlichen Test, wenn sie vollständig geimpft sind. Sie bemängeln ebenso, dass "Waren des täglichen Bedarf" nicht wie mehrfach gefordert auf Blumen- und Buchhandel ausgeweitet wurde. Aus Sicht der sächsischen IHKs sollte die geplante Unterstützung des Freistaates so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, um die von den Einschränkungen weiterhin stark betroffenen Unternehmen zu entlasten. Positiv bewertet werden die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten, u.a. im Kultur- und Freizeitbereich sowie bei Sport und Messen. Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden Detlef Hamann äußert sich positiv dazu, dass mit diesen Lockerungen bereits vielen Forderungen der IHK nachgekommen wird. 

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