Do, 24.11.2016 , 11:54 Uhr

Sächsischer Doppelhaushalt vor dem Abschluss

Dresden – Ab Dienstag kommender Woche soll der Doppelhaushalt 2017/18 im Landtag beschlossen werden.

Mit einem jährlichen Volumen von rund 18 Milliarden Euro war der Entwurf bereits im August eingebracht worden. Seitdem hatten sich die Fachausschüsse und externe Experten intensiv mit den Finanzplanungen für den sächsischen Freistaat beschäftigt. Letzten Endes haben die einzelnen Fraktionen rund 1.000 Änderungsanträge gestellt.

Laut Klaus Tischendorf, dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, ist die große Zahl der Änderungsanträge nur ein Zeichen der lebendigen Demokratie im sächsischen Parlament: „Die große Zahl an Änderungsanträgen ist Zeichen der lebendigen Demokratie im Parlament und des ernsthaften Ringens der Abgeordneten um die besten Lösungen. Mit diesen Anträgen haben die einzelnen Fraktionen ihre politischen Schwerpunkte und Anliegen deutlich gemacht und zur Diskussion gestellt.“

Im Dezember wird der Landtag abschließend über den Doppelhaushalt und die dazugehörigen Gesetze beraten. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/18 ist für den 15. Dezember geplant.

379 Mio. mehr Steuereinnahmen als erwartet

Darüber hinaus erwartet der sächsische Staatshaushalt Steuereinnahmen von rund 13,39 Milliarden Euro. Dies geht aus der aktuellen November-Schätzung hervor. Demnach stünden dem Freistaat insgesamt rund 379 Mio. Euro mehr zur Verfügung als angenommen. Sachsen stehen gegenüber der Schätzung vom Mai voraussichtlich um 211 Mio. Euro und im Jahr 2018 um 84 Mio. Euro höhere Steuereinnahmen zur Verfügung.
Der Freistaat profitiert dabei vor allem von „der bundesweit verbesserten Einnahmeschätzung. Der größere Teil des Betrages entfällt jedoch auf Umsatzsteuermittel für die anteilige Kostenübernahme im Bereich Asyl und Integration, die der Bund den Ländern bis Jahresende erst noch auszahlen wird“, so Finanzminister Georg Unland. „Diese Steigerungen sind auch in den nächsten Jahren notwendig, um die Ausgaben, die dem Freistaat im Bereich Asyl und Integration entstehend, teilweise aufzufangen. Über die durch die Koalitionsfraktionen für den kommenden Doppelhaushalt bereits beschlossenen Vorhaben hinaus gibt es keinerlei Spielraum für weitere Ausgabenwünsche.“

Auf den sächsischen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen habe die aktuelle Schätzung allerdings nur geringe Auswirkungen. Diese werden nun, gemeinsam mit den neuen Steuerprognosen, in die parlamentarischen Beratungen zum neuen Doppelhaushalt 2017/18 eingehen.

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