Mo, 16.10.2017 , 12:08 Uhr

Sieg für Leipzig - Berufung im KWL-Prozess gescheitert

Leipzig – Im Prozess um den KWL-Finanzskandal haben die Kommunalen Wasserwerke am Montag erneut einen Sieg errungen. Der Londoner High Court of Appeal hat die Berufung der UBS-Bank gegen das Urteil des High Court of Justice aus dem Jahr 2014 zurückgewiesen.

 

 

Damit darf die UBS nach wie vor keine Zahlungsansprüche gegen die KWL geltend machen. In dem Rechtsstreit ging es um rund 500 Millionen Euro. Hintergrund waren geheime Finanzwetten, die der ehemalige Wasserwerke-Geschäftsführer Klaus Heininger in den Jahren 2006 und 2007 an sämtlichen Gremien vorbei abgeschlossen hatte. Dabei ließ er sich von den Vermittlern dieser Geschäfte mit rund 3,5 Millionen Euro bestechen. Bereits im ersten Urteil war der Richter davon ausgegangen, dass die Vermittler mit der UBS-Bank gemeinsame Sache gemacht hatten und zugunsten der KWL entschieden. Dieses Urteil wurde nun bestätigt.

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