Di, 14.12.2021 , 06:50 Uhr

Silvester und Corona - Was ist erlaubt?

Sachsen- Auch der Jahreswechsel 2021/2022 wird ruhiger als wir es kennen. Personen außerhalb der Unterkunft dürfen keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen. Ebenso gilt ein Verbot für Feiern auf öffentlichen Plätzen.

Auch in diesem Jahr wird Silvester leiser als gewohnt. Denn am 31. Dezember und am 1. Januar sind Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel in Sachsen nicht erlaubt. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung, die vom 13. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 gilt, ist es auch untersagt, außerhalb der Unterkunft, Feuerwerkskörper mit sich zu führen oder zu entzünden.

Mit diesem Verbot soll dazu beitragen werden, dass es nicht zu unnötigen Menschenansammlungen in Pandemie-Zeiten kommt. Außerdem soll die Lage in den bereits stark beanspruchten Krankenhäusern nicht noch weiter belastet werden.

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