Di, 03.03.2020 , 17:37 Uhr

So werden Sie Wahlhelfer

Chemnitz- Die Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl am 14. Juni.

Für die Ordnungsgemäße Durchführung, wird jede Menge Unterstützung benötigt. Welche Voraussetzungen Sie für die Teilnahme als Wahlhefer erfüllen müssen und wie sie für ihre Unterstützung entschädigt werden, erfahren Sie hier.

Bedingungen:

– Personen müssen mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben
– deutsche Staatsbürger oder Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
– 18. Lebensjahr vollendet haben

Tätigkeiten am Wahltag:

– Treff spätesten 7.30 Uhr im Wahlraum
– kurze Einweisungen in die Aufgabenfelder erhalten Wahlhelfer vor Ort
– Einsatz erstreckt sich nicht über dem gesamten Tag
– gegen 17.30 Uhr Vorbereitung und Durchführung Ergebnisermittlung

Einsatzentschädigung:

Wahlvorsteher/-in: 50,00€ Wahlvorstände | Briefwahlvorstände 45,00€
Stellvertreter/-in: 40,00€ Wahlvorstände | Briefwahlvorstände 35,00€
Beisitzer: 35,00€ Wahlvorstände | Briefwahlstände 30,00€

Wo und bis wann können Sie sich als Wahlhelfer melden?

Interessierte, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Wahlen unterstützen möchten, senden ihre Bereitschaftserklärung bitte bis zum 14. April 2020

per Post an: Stadt Chemnitz, Wahlbehörde, 09106 Chemnitz

Bei Fragen können Sie sich unter 0371/488 7473 oder per E-Mail an: wahlhelfer@stadtchemnitz.de wenden.

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