Mi, 15.02.2017 , 12:21 Uhr

Sozialgericht Dresden - Meniskusschaden ist Berufskrankheit bei Fußballern

Dresden – Die Erkrankung des Innenmeniskus kann bei einem Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der 32 Jahre alte Kläger aus Dresden spielt seit dem siebenten Lebensjahr Fußball. Von 2003 bis 2014 war er als Profifußballer bei verschiedenen Vereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga im Einsatz. 2006 erlitt er einen Meniskusriss. Bei der Berufsgenossenschaft beantragte er 2015, eine Erkrankung des Innenmeniskus des linken Kniegelenks als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Berufsgenossenschaft lehnte dies jedoch ab. Die Trainings- und Wettkampfzeiten seien insgesamt während der Profizeit zu gering gewesen. Die 5. Kammer des Sozialgerichts Dresden hat der Klage nun stattgegeben. Hier liegt die Berufskrankheit 2102 vor („Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten“). Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bestehen bei Berufssportlern – insbesondere Fußballern – erhebliche Belastungen des Meniskus. Dies kann bei mehrjähriger Tätigkeit zu einer Anerkennung als Berufskrankheit führen. Nicht zwingend erforderlich ist, dass mindestens 1.600 Stunden im Jahr an kniebelastender Tätigkeit angefallen sind. Der medizinische Sachverständige hatte bei dem Kläger für die gesamte Tätigkeit als Berufsfußballer über 5.700 Stunden die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit errechnet. Damit war der 2006 eingetretene Meniskusschaden durch die berufliche Tätigkeit (mit-)verursacht. Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, von der Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung zu verlangen.

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