Fr, 20.03.2020 , 10:29 Uhr

Sozialgericht verschiebt Verhandlungen

Dresden - Das Sozialgericht Dresden ergreift wegen des sich stärker ausbreitenden Coronavirus Schutzmaßnahmen. Darunter zählt auch, dass Prozesse nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen stattfinden. 

Ab Montag, den 23. März 2020 ist der Zutritt der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude des Fachgerichtszentrums Dresden und der Außenstelle des Sozialgerichts Dresden auf wenige Ausnahmen beschränkt. Der für die Rechtschutzgewährung unverzichtbare Betrieb des Sozialgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Arbeitsgerichts, insbesondere in Eilsachen, wird jederzeit gewährleistet.

Gerichtsverhandlungen werden ab 23. März 2020 bis auf weiteres, mindestens bis 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen stattfinden. Verfahrensbeteiligte, die zu Verhandlungen in diesem Zeitraum geladen wurden und bisher noch keine Abladung erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch zu informieren, ob die Verhandlung stattfindet.

Der Zugang zur Rechtsantragstelle wird weiterhin gewährleistet. Rechtssuchende werden gebeten, sich vorab telefonisch anzumelden. (Telefonnummer: 0351/ 4465299).

Die Bibliothek und die Kantine des Fachgerichtszentrums Dresden bleiben für externe Besucher geschlossen.
Akteneinsicht in den Räumen des Gerichts wird zunächst bis zum 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Absprache ermöglicht.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass zu Hause selbst gefertigte Klageschriften und Schriftsätze beim Sozialgericht Dresden persönlich abgegeben werden. Hierfür ist der (Nacht-) Briefkasten am Gerichtseingang zu nutzen.

Quelle: Sozialgericht Dresden

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