Fr, 21.04.2017 , 17:54 Uhr

Stadtbahn 2020 - Krisengespräch zum Baustopp auf der Oskarstraße

Dresden – Die Sächsische Landeshauptstadt und der Fluch der Großbauprojekte – man kann sich geradezu darauf verlassen, dass in den Planungen irgendetwas schief geht. Die Stadtbahn 2020 soll einmal die Stadtteile Löbtau, Südvorstadt und Strehlen miteinander verbinden. Gerade mal seit 1. März laufen die Arbeiten dafür an der Oskarstraße und schon jetzt droht das Projekt zu entgleisen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am Dienstag einen Baustopp wegen Formfehlern der Landesdirektion verhängt. Über Konsequenzen und weiteres Vorgehen haben sich die Stadt Dresden, die DREWAG und die DVB am Freitag ausgetauscht. Jonathan Wosch hat mit Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (B’90/Grüne) und DVB-Vorstand Andreas Hemmersbach über das Hintergrundtreffen gesprochen.

Die Landesdirektion Sachsen erklärte am Mittwoch auf Anfrage gegenüber DRESDEN FERNSEHEN:

„Das Gericht hat vier Punkte im Planfeststellungsverfahren bemängelt:

1. Die im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgelegten Unterlagen haben nicht alle relevanten Unterlagen umfasst.

2. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (in Amtsblättern/Tageszeiteungen) war unvollständig, da dort nicht alle zur Auslegung kommenden Unterlagen aufgeführt waren.

3. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Energieversorgungsunternehmen, Behörden) zu den Planungen der DVB wurden teilweise nicht öffentlich ausgelegt.

4. Nach dem im Planfeststellungsverfahren durch die DVB überarbeitete Planunterlagen eingeführt wurden, kamen diese zwar zur öffentlichen Auslegung – allerdings wurde auf den notwendigen Erörterungstermin verzichtet.

Die LDS wird die Mängel so schnell wie möglich abstellen. Dafür ist die nochmalige öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Durchführung eines Erörterungstermins erforderlich. Dieser Prozess wird voraussichtlich Mitte Mai starten und bis Ende August dauern. Ein früherer Termin ist nicht möglich, da zunächst auslegungsfähige Unterlagen zusammengestellt werden müssen. Dafür bedarf es der Zuarbeit der Dresdner Verkehrsbetriebe und der Zuführung von Unterlagen, die gegenwärtig noch bei Gericht liegen. Alle Schritte zur Zusammenstellung auslegungsfähiger Unterlagen wurden bereits eingeleitet.“

Unklar ist, inwiefern sich der Baustopp auf Zeit- und Kostenplan auswirkt. Dass es hier zu Veränderungen kommt ist laut DVB unstrittig.

Zur Übersicht