Do, 05.03.2020 , 15:18 Uhr

Stadtrat streicht Umzugsgeld für Studierende

Dresden - Der Dresdner Stadtrat hat mit seinem Beschluss am Donnerstagabend die Streichung der studentischen Umzugsbeihilfe erwirkt. Seit dem Jahr 2001 hatten Studenten zahlreicher Hochschulen in Dresden die Möglichkeit, eine Prämie von 150€ für die Hauptwohnsitzanmeldung in der Landeshauptstadt zu erhalten. Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung begründet die Maßnahme unter anderem durch eine veränderte Rechtslage. Durch den Wegfall der Umzugsbeihilfe spart Dresden laut Stadtverwaltung voraussichtlich knapp 800.000€ pro Jahr.

Der Dresdner Stadtrat hat auf seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen, die Umzugsbeihilfe für Studenten ersatzlos und mit sofortiger Wirkung zu streichen. Damit folgten die zustimmenden Stadträte einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, die die Abschaffung der 2001 eingeführten Einmalprämie von 150€ für die Hauptwohnsitzanmeldung in der Landeshauptstadt vorgeschlagen hatte. Die Stadt hatte den Bonus damals unter anderem eingeführt, um den seinerzeit sinkenden Bevölkerungszahlen entgegenzuwirken. Durch mehr Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Bevölkerungsstatistik konnten so mehr Fördergelder aus dem kommunalen Finanzausgleichs des Freistaates Sachsen ergattert werden. Die rechtliche Situation für Studierende änderte sich laut Stadtverwaltung im weiteren Verlauf allerdings maßgeblich und macht die Prämie nun überflüssig: Zum einen wird dies mit der späteren Einführung der Zweitwohnungssteuer begründet: Mit ihr hätte sich zunächst der finanzielle Vorteil einer Nebenwohnung erledigt. Darüber hinaus wurden im Sächsischen Meldegesetz die Kriterien für die Anerkennung einer Zweitwohnung zwischenzeitlich verschärft, sodass dauerhaft in Dresden lebende Studierende nun ohnehin zwangsläufig einen Hauptwohnsitz anmelden müssten. Folglich bedürfe es aus Sicht der Stadt aus zweierlei Gründen keines weiteren Anreizes mehr durch etwaige Prämien.

Neu ist diese Situation allerdings keinesfalls: Beide Änderungen traten bereits 2006 in Kraft. Die Verwaltung hatte es bisher schlicht versäumt, auf diesen Umstand zu reagieren. Durch die Aufhebung der Anmeldeprämie soll die Landeshauptstadt künftig bis zu 800.000 Euro einsparen. Für die Studierenden, deren Vertreter im November aus der Zeitung vom Vorhaben der Stadt erfahren mussten, entfällt somit ein gern genommener Obulus, der den Start ins Studienleben ein Stück leichter gemacht hat. So ärgerlich der Wegfall der Prämie für Studierende nun auch ist: Fakt ist auch, dass die bisherige Praxis mitnichten gerecht war: Zahlreiche Teilnehmer vergleichbarer Bildungsangebote hatten nie eine Möglichkeit, einen derartigen Bonus zu erhalten, weshalb die Umzugsbeihilfe womöglich ohnehin gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und damit rechtlich höchst fragwürdig erscheint. Wie die Stadt nun mit noch fristgerecht gestellten offenen Anträgen umgeht, ist jedoch offen. Noch im Sommer warb die Landeshauptstadt mit der Prämie. Nun scheint es laut Insiderkreisen eher unwahrscheinlich, dass die Stadtverwaltung um Finanzbürgermeister Lames ihr Versprechen noch einlösen wird. Die Beihilfe sei eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch auf Gewährung bestehe daher grundsätzlich nicht. Diese Interpretation mag legal sein, ob sie von der Studierendenschaft auch als legitim, oder doch eher als Vertrauensbruch gewertet würde, wird sich zeigen.

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