Mi, 19.12.2018 , 11:04 Uhr

Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2019

Dresden - Durch steuerliche Veränderungen zum neuen Jahr werden Arbeitnehmer und Familien entlastet. So steigt der Grundfreibetrag von 9.000 auf 9.168 Euro und die inflationsbedingte kalte Progression wird für alle Steuerzahler ausgeglichen. Die Freibeträge für Kinder steigen 2019 um 192 Euro auf 7.620 Euro. Eltern erhalten zudem ab Juli für jedes Kind 10 Euro mehr Kindergeld. Steuerliche Vorteile gibt es auch für E- oder Hybridautos, wenn sie als Dienstwagen genutzt werden.

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