Di, 29.12.2020 , 16:00 Uhr

Steuern - Das ändert sich 2021

Dresden/Chemnitz/Leipzig - Mit dem neuen Jahr kommen auf die Sachsen Änderungen zu. So gibt es unter anderem neue Regelungen beim Solidaritätszuschlag, in Sachen Kindergeld und bei der Rente. +++

Familien mit Kindern können sich im kommenden Jahr auf mehr Kindergeld freuen.

Höheres Kindergeld ab 2021

Durch das Zweite Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld aber dem 1. Januar 2021 um 15 Euro je Kind. Das Kindergeld beträgt dann monatlich

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Im kommenden Jahr wird die Grundrente eingeführt. Diese ist von der Großen Koalition im November 2019 beschlossen worden. Sie gilt ab 1.1.2021 sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner. Auch wenn die sog. Grundrente keiner Steueränderung entspricht, ist sie erwähnenswert.

Die Grundrente ist dabei kein fixes Renten-Entgelt. Die Anspruchsberechtigten bekommen vielmehr einen Zuschlag zu ihrer Rente, der in jedem Einzelfall unterschiedlich hoch ausfällt. Die eigenen Rentenansprüche werden also aufgestockt.

2021 wird der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben (zusammen veranlagte Ehepartner: von 1.944 Euro auf 33.912 Euro). Berechnet nach dem Steuertarif 2020 ist das bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro der Fall (zusammen veranlagte Ehepartner: 123.434 Euro).

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.718 Euro bis 96.409 Euro (zusammen veranlagte Ehepartner: 123.435 Euro bis 192.818 Euro) liegen Sie in der sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wächst ein gemilderter Solidaritätszuschlag mit steigendem Einkommen kontinuierlich

an. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über dieser Grenze liegt, muss der volle Satz von weiterhin 5,5% der Einkommensteuer bezahlt werden.

Nach Angaben der Bundesregierung zahlen ab 2021 rund 90% der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Quelle: www.steuertipps.de

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