Teilnahmebedingungen Versteigerung Reisegutschein Gran Canaria

Teilnahmebedingungen Versteigerungsaktion „Reisegutschein Gran Canaria“

§1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand

Die Versteigerung des Reisegutscheins nach Gran Canaria erfolgt durch die LE Medien GmbH (im Folgenden LEIPZIG FERNSEHEN genannt), Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig, Geschäftsführer Jan Kaufhold.

Gegenstand der Versteigerung ist ein Reisegutschein nach Gran Canaria.

§2 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung „Reisegutschein Gran Canaria“ akzeptiert die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Insbesondere sind Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Mitarbeiter und Familienangehörige der LE Medien GmbH dürfen nicht an der Versteigerung teilnehmen.

§3 Teilnahme

Den Bietern stehen die folgenden Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung: per Online-Formular unter www.sachsen-fernsehen.de und deren entsprechenden Unterseiten/Kategorien.

Alle Gebote für die Reisegutscheinversteigerungsaktion sind mit Abschicken des Gebotes bindend. Es gilt das Datum und die Uhrzeit des zuletzt eingeschickten Gebotes.

Gebote sind nur in EURO, CENT gültig. Gebote, die ohne Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch als €-Gebote gewertet, nicht als Cent.

§4 Laufzeit der Aktion

  1. Die Aktion wird am 14.11.2018 auf der Webseite www.sachsen-fernsehen.de und deren entsprechenden Unterseiten/Kategorien gestartet. Sie endet am 26.11.2018, 12:00 Uhr.
  2. Das aktuelle Gebot kann auf der Aktionsseite https://www.sachsen-fernsehen.de/versteigerung-reisegutschein-gran-canaria/ jederzeit während des Aktionszeitraumes eingesehen werden.
  3. Gebote, die erst nach Veranstaltungsende oder vor deren Beginn eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden.

§5 Gewinnerermittlung & Bezahlung

  1. Den Zuschlag für den Reisegutschein nach Gran Canaria, erhält derjenige Bieter, dessen Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das höchste, einmalig abgegebene Gebot ist, welches innerhalb der Frist nach § 4 ermittelt werden kann und der im Übrigen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, insbesondere voll geschäftsfähig ist.
  2. Der Gewinner der Reisegutschein-Auktion wird nach der Ermittlung per E-Mail bzw. über die Telefonnummer kontaktiert.
  3. Kann der Gewinner innerhalb von 12 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wird in diesem Fall dem Bieter mit dem zweitniedrigsten, einmaligen Gebot die Option eingeräumt, den reisegutschein zu ersteigern. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis ein Bieter ermittelt wird, der die Option annimmt – ggf. bei nur mehrmaligen weiteren niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens.
  4. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung des Wertes des Reisegutscheins.
  5. Der Veranstalter überreicht dem Gewinner innerhalb von drei Wochen nach Zuschlag den Reisegutschein.
  6. Die Bezahlung wird im Vorfeld der Übergabe, aber spätestens bis einen Tag vor Übergabe per Banküberweisung auf das Spendenkonto der Leipziger Kinderstiftung fällig.

§6 Haftung

  1. Alle Angaben seitens der Veranstalter, insbesondere im Zusammenhang mit den kommunizierten Hinweisen etc., erfolgen ohne Gewähr.
  2. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle, Störungen technischer Art oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle, Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung der Teilnehmerdaten bzw. der Einsendungen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass es bei den angebotenen Teilnahmemöglichkeiten zu Übermittlungsverzögerungen und/oder – ausfällen kommen kann, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§7 Ausschluss, Nichtberücksichtigung

  1. Die LE Medien GmbH ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verstoßen, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, Teilnehmer bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs und ohne nähere Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Veranstaltungsgegenstand abzuerkennen und zurückzufordern.

§8 Datenschutz

  1. Die Datenerhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
  2. Die für die Abwicklung der Veranstaltung vom Teilnehmer angegebenen Daten werden gespeichert und für die Ermittlung des Gewinners genutzt. Danach werden diese und alle anderen personenbezogen Daten der Teilnehmer gelöscht. Die Daten des Gewinners bleiben vorab für buchhalterische Zwecke gespeichert und werden nach dem Ablauf einer Frist von 12 Monaten gelöscht.

§9 Abbruch der Auktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Auktion jederzeit und ohne Angaben von Gründen einzustellen. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Bieters nach den hier beschriebenen Bedingungen.

§10 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und die Spielregeln in Abstimmung mit den Partnern jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.

Leipzig, 14.11.2018