Do, 27.12.2018 , 14:10 Uhr
Tipps für eine sichere Silvesternacht
Leipzig - Rund 30 Unfälle, die direkt oder indirekt mit der Silvesternacht zu tun haben - damit rechnet in diesem Jahr die Uniklinik Leipzig. Auch das Landeskriminalamt Sachsen warnt vor dem falschen Gebrauch von Böllern, Raketen und Co.
Die Uniklinik Leipzig erwartet in der Silvesternacht rund 30 Unfälle, die direkt oder indirekt mit dem Jahreswechsel zu tun haben. Oft sei es Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuerwerkskörpern und Alkohol, teilte das UKL mit. Betroffen seien nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Familienväter. Sie verwenden illegale Böller oder schießen mit Raketen auf sich. Die Folgen sind Verbrennungen oder abgetrennte Finger. Kinder und Jugendliche sollten dem Klinikum nach nicht explodierte Böller liegen lassen.
Auch das Landeskriminalamt Sachsen warnt vor dem falschen Gebrauch von Böllern, Raketen und Co. Ist der Schaden durch ein nicht zertifiziertes Produkte entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Wenn der Knaller im Wohnzimmer, statt auf der Straße landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder sogar eine Person durch einen Knallkörper verletzt wird, dann kann eine Schadensersatz-Zahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen.
Eine Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen ergab, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 31. Januar 2018 insgesamt 787 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert wurden. Im Vergleich zur Vorjahresauswertung für die Monate Dezember 2016 und Januar 2017 mit 808 erfassten Fällen ist ein Rückgang um 21 Fälle zu verzeichnen. Den Hauptanteil bilden die Sachbeschädigung mit 394 Fällen.
Wie es in der Mitteilung des LKA heißt, lag die Zahl der registrierten gefährlichen und schweren Körperverletzungen zum Jahreswechsel 2017/18 bei 35 Fällen. Im Jahr davor waren es 25 Fälle.
Die Polizei empfiehlt:
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die zweifelsfrei geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind (CE-Kennzeichnung).
- Sollten Sie im europäischen Ausland Feuerwerkskörper erwerben wollen, so achten Sie bitte nicht nur auf das CE-Zeichen, sondern auch auf die „Kategorie“. In Deutschland dürfen Sie ohne eine Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden.
- Lesen Sie die auf der Verpackung oder den Feuerwerkskörpern angebrachten Gebrauchsanweisungen vor dem Abbrennen und halten Sie diese auch ein.
- Basteln Sie nicht an Feuerwerkskörpern herum und haben Sie diesbezüglich ein wachsames Auge auf ihre Kinder. Auch durch das Bündeln, Öffnen oder „Frisieren“ von Feuerwerk passieren jährlich Dutzende schwere Unfälle.
- Zünden Sie Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder in geschlossenen Räumen, noch in der Nähe offener Fenster.
- Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände.
- Finger weg von sogenannten „Blindgängern“, halten Sie Abstand und versuchen Sie keinesfalls, diese Artikel erneut zu zünden!
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Das Mindestalter für Gegenstände der ungefährlichsten Kategorie F1 beträgt 12 Jahre.
- Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung die Fenster.
- Möchten Sie ein eigenes, aber risikoarmes Silvesterfeuerwerk genießen, verwenden Sie Batterien oder sogenanntes Verbundfeuerwerk statt einzelner Knallkörper und Raketen, denn so müssen Sie zur Anzündung nur einmal an das Feuerwerk herantreten.
- Nutzen Sie die bei zahlreichen Sortimenten beigelegten Anzündmittel (sogenannte Anzündstäbchen) - diese funktionieren sicherer als ein flackerndes Streichholz.
- Starten Sie Silvesterraketen stets senkrecht nach oben und nur aus einer sicheren Vorrichtung heraus, z.B. einer leeren Flasche in einem Getränkekasten oder einem am Gartenzaun befestigten Kunststoffrohr. Achten Sie darauf dass die Raketen ungehindert aufsteigen können – Dachüberstände oder Bäume können sonst die Raketen wieder nach unten leiten.
- Beachten Sie, dass Teile der Rakete auch wieder zu Boden fallen (nicht nur der Leitstab) und dort Schäden hervorrufen können, für die Sie als Verursacher haften. Ein Großparkplatz verbietet sich somit als Abbrennplatz.