Do, 13.06.2019 , 08:22 Uhr

Ein Fall für Meyer-Götz, Oertel & Kollegen: Anspruch auf Zugewinnausgleich?

Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Mandant Dr. Thomas Müller hat sich 2018 von seiner Frau scheiden lassen. Jetzt will sie einen Zugewinnausgleich. Geht das nachträglich noch und vor allem: Was wird ihn das kosten? 

Zur Klärung seiner Fragen wendet er sich an die Rechtsanwältin Antje Liebig. 

11 x vom FOCUS Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht ausgezeichnet

Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.

Ihr Spezialist für Ehe- und Familienrecht

Rechtsanwältin Antje Liebig
Fachanwältin für Familienrecht

Mitglied im Deutschen Schlichterbund. 

Mitarbeit bei wissenschaftlichen Beiträgen und Veröffentlichungen im Bereich Familienrecht. Redaktionelle Mitarbeit bei den Beiträgen der Mitautoren der Nomos Formulare Familienrecht 4. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.

Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht im Jahr 2018

Ihre Spezialistin für:
Ehescheidung, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt

Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de

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