Di, 19.03.2019 , 10:44 Uhr

Unseriöse Schlüsseldienste - so vermeidet man Wucherpreise und Abzocke

Türe zu und der Schlüssel ist noch in der Wohnung. Solch ein Szenario ist unangenehm, aber leider auch schnell passiert. Besonders in Stresssituationen reicht häufig eine kleine Unachtsamkeit und schon hat man sich ausgesperrt. Ist kein Zweitschlüssel vorhanden, bleibt nur der Service eines Schlüsseldienstes. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt jetzt allerdings vor Betrugsmaschen und gezielter Abzocke in dieser Branche. Wer die Tricks der schwarzen Schafe kennt, kann Abzocke und Wucherpreise vermeiden. Hier erfahren Sie, worauf man achten sollte.

Welcher Schlüsseldienst löst mein Problem schnell und zuverlässig? Was muss ich dafür bezahlen? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen viele Menschen in solch einer Notsituation. Zu Recht, denn die Meldungen über unseriöse Schlüsseldienste und Abzocke überschlagen sich in den letzten Monaten und bringen eine ganze Branche in Verruf. Auch jenseits von gezieltem Betrug, kommt es vor, dass Schlüsseldienste deutlich überteuerte Preise verlangen. Häufig wird in der Nacht und an Feiertagen die Notlage ausgenutzt und zum Teil absurd hohe Beträge verlangt. Geschädigte können ihr Geld zurückfordern. Dies ist allerdings ein aufwendiger Weg. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sollte man vorsichtig sein und einige Punkte beachten.

Überlegt vorgehen

Ist die Tür ins Schloss gefallen und nirgends ein Zweitschlüssel deponiert, gilt es Ruhe zu bewahren und einen Schlüsseldienst zu kontaktieren. Es empfiehlt sich, einen lokalen Schlosser, wie beispielsweise der Schlüsseldienst Chemnitz der Gelbe Seiten, um Hilfe zu bitten. Ein ortsansässiger Schlüsseldienst hat zudem kürzere Anfahrtszeiten, was Zeit und Geld spart. Vorsichtig sollte man bei Anbietern sein, die mit absoluten Tiefstpreisen ab 11 Euro werben. Hier handelt es sich um Lockangebote mit versteckten Kosten. Unseriös wirken auch Anbieter, die Pseudonyme oder AAA-Eintragungen verwenden und die Adresse des Unternehmens verschleiern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für einen Schlüsseldienst, der einen Festpreis verlangt. Eine Hilfestellung bietet hier der Schlüsseldienst Chemnitz der Gelbe Seiten. Seriöse Türöffnungen zum Pauschalpreis findet man hier: Schlüsseldienst Chemnitz.

Kosten bereits am Telefon klären

Betrüger locken oft mit Billigpreisen und verlangen dann mehrere Hundert Euro. Um Ausreden sind sie dabei selten verlegen. Sie behaupten das Öffnen der Türe war sehr kompliziert und aufwendig und somit ihr Preis gerechtfertigt. Wer sich hier absichern möchte, lässt einen Nachbarn beim Telefonat mithören. So hat man für den Streitfall einen Zeugen. Geklärt werden sollten die genauen Umstände. Ist die Tür lediglich zugefallen, braucht sie nur geöffnet und nicht das ganze Schloss ausgetauscht werden. Deshalb ist es sinnvoll bereits am Telefon alle Kostenpunkte zu besprechen. Nicht über die genauen Preise zu reden, führt oftmals zu unangenehmen Überraschungen. Ein verbindlicher Komplettpreis schützt vor überhöhten Kosten. Wird ein solcher vereinbart, kann der Handwerker später keinen höheren Betrag fordern. Der Kunde kann laut Verbraucherschutz auf diesen Pauschalpreis beharren.

Zuschläge besprechen

An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht, dürfen Schlüsseldienste Zuschläge für ihre Dienste verlangen. Hier sollte die Höhe im Vorfeld geklärt werden.

Keine Wucherpreise akzeptieren

Wird der Kunde aufgefordert einen völlig überhöhten Betrag zu bezahlen, muss er dies nicht akzeptieren. Er sollte hier eine detaillierte Rechnung fordern, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Kann man sich nicht mit dem Schlosser einigen oder droht dieser die Türe wieder zu verschließen, sollte man keine Scheu haben die Polizei zu verständigen. Solche Umstände erfüllen den Tatbestand der Nötigung und sind strafbar.

Gezahltes Geld zurückfordern

Bemerkt man, dass unter Druck ein viel zu hoher und unrechtmäßiger Betrag gezahlt wurde, kann man sein Geld zurückfordern. Hier gibt es die Möglichkeit der Rechtsberatung. Diese klärt die Sachlage und berät über das weitere Vorgehen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet eine Solche an. Als letzte Möglichkeit können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die Chancen für den Kunden stehen gut vor Gericht Recht und das gezahlte Geld zurückzubekommen.

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