Di, 16.07.2019 , 17:52 Uhr

Urlaub: Das müssen Arbeitslose beachten

Leipzig - Die Leipziger Agentur für Arbeit und das Jobcenter weisen darauf hin, dass auch Arbeitslose Urlaub machen können. Jedoch müssen sie einen speziellen Punkt beachten. 

Auch Arbeitslose können "Urlaub machen". Darauf weisen die Leipziger Agentur für Arbeit und das Jobcenter hin. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Arbeitslose das Einverständnis einholen. Das kann persönlich, per Mail oder telefonisch passieren. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für insgesamt drei Wochen im Jahr möglich. Wer ohne dieses Einverständnis in den Urlaub fährt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.

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