Fr, 20.03.2020 , 13:26 Uhr

Verbraucherrechte im stationären Handel

Sachsen- Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind viele große als auch kleine Geschäfte vorerst geschlossen.

Das wirft bei den Kunden immer mehr Fragen bezüglich ihrer Gutscheine, Reklamationen oder einem Umtausch auf.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen sind Gutscheine wie üblich drei Jahre, im Einzelfall auch kürzer, gültig. Gutscheine, die jedoch in diesen Wochen auslaufen würden, sind nun noch bis zum Ende des Jahres gültig.

Für Reklamationen gilt, dass sie im stationären Handel derzeit auf Eis gelegt werden. Beschädigte Produkte kann man bis zu sechs Monate nach dem Kauf noch Reklamieren. Falls diese Zeit während der Schließung abläuft, haben die Käufer die Möglichkeit den Schaden einem Zeugen zu zeigen und über ein Einschreiben beim Verkäufer geltend zu machen.

Beim Umtausch müssen wir jedoch auf das Verständnis des Verkäufers hoffen, denn dieser „Anspruch wird den Kunden freiwillig eingeräumt. … es gibt im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht „, so Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei weitern Fragen können Sie sich jeder Zeit telefonisch, per Mail oder Post an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.Informationen dazu finden sie auch unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

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