Mi, 29.06.2022 , 15:12 Uhr

Verdächtiger bei Juwelendiebstahl in Dresden weiter in Freiheit

Dresden- Im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe Dresden wurde kurzzeitig ein 22-Jähriger verhaftet. Dieser bleibt auf freiem Fuß.

Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Dresden vom 3. Juni als unbegründet verworfen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt am Mittwoch.

Anders als das Landgericht habe das OLG den dringenden Tatverdacht gegen den 22-Jährigen wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl «ausdrücklich und mit ausführlicher Begründung bejaht». Das OLG habe der Aussage eines Angeklagten im derzeit laufenden Prozess zu dem Verbrechen «erhebliche Bedeutung für die Begründung des dringenden Tatverdachts» beigemessen und die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft «an diesem Punkt vollumfänglich bestätigt», sagte Schmidt.

Es sah allerdings keine Haftgründe, weil der Beschuldigte einen festen Wohnsitz, seit Jahren geregelte Arbeit habe, keine Fluchtgefahr bestehe und Verdunklungsgefahr nicht zu begründen sei.

Der junge Mann war am 10. Mai als Zuschauer im Prozess gegen sechs Tatverdächtige am Landgericht Dresden und beim Verlassen des Gebäudes festgenommen worden.
Unterdessen haben die Juwelendiebe in Dresden beim Abbrennen eines Fluchtfahrzeugs in der Tiefgarage eines Wohnhauses im November 2019 Sachschaden von über einer halben Million Euro hinterlassen. Der Mitarbeiter einer Versicherung bezifferte ihn allein für das Gebäude am Dienstag im Prozess des Landgerichts Dresden gegen sechs Tatverdächtige auf rund 450 000 Euro. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. (dpa)

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