Do, 27.07.2017 , 13:18 Uhr

Verfahren im Fall al-Bakr eingestellt

Leipzig – Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Ermittlungen gegen die Gefängnismitarbeiter im Fall al-Bakr eingestellt.

Der Suizid des terrorverdächtigen Syrers Dschaber al-Bakr in der JVA Leipzig am 12. Oktober 2016 bleibt für die Verantwortlichen des Gefängnisses damit ohne juristische Folgen. Der stellvertretende Leiter als auch die Gefängnispsychologin standen wegen fahrlässiger Tötung unter Verdacht. Mangels hinreichenden Tatverdachts wurden die Ermittlungen bereits Anfang Juni beendet.

Unmittelbar nach dem Suizid hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingeleitet. Außerdem hatte die Familie al-Bakrs Strafanzeige gestellt.

Im Oktober konnte der Terrorverdächtige den Beamten in Chemnitz zunächst entwischen. In einer von al-Bakr in Chemnitz genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiver Sprengstoff gefunden. Der Syrer flüchtete anschließend nach Leipzig, wo er dann von mehreren Landsleuten überwältigt wurde.

Am 12. Oktober erhängte sich al-Bakr, der mit der Terrormiliz Islamischer Staat in Verbindung gestanden haben soll, in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.

 

Zur Übersicht