Sa, 06.04.2019 , 16:50 Uhr

Verlängerung des Chemnitzpasses und Chemnitzpasses K

Gültigkeit des Chemnitzpasses und des Chemnitzpasses K verlängern

Der Stadtrat hat beschlossen, die Gültigkeit des Chemnitzpasses und des Chemnitzpasses K zu verlängern. Statt vorher sechs Monate ist er nun maximal ein Jahr lang gültig.

Damit erhoffen sich die Stadt und die Stadträte, dass mehr Menschen, für die ein Chemnitzpass eine Hilfe im Alltag ist, diesen auch beantragen. Diese Regelung gilt für alle Chemnitzpässe/Chemnitzpässe K, die ab dem 1. Mai 2019 ausgestellt beziehungsweise verlängert werden. Die bereits ausgestellten Chemnitzpässe/Chemnitzpässe K behalten ihre Gültigkeit, wie im Pass vermerkt.

Die Neufassung der Chemnitzpass-Richtlinie umfasst auch die Regelungen zum Datenschutz. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018 wurde eine Anpassung der bisherigen Regelung erforderlich.

Mit dem Chemnitzpass bzw. dem Chemnitzpass K erhalten die Inhaber Ermäßigungen bei bestimmten kommunalen sowie anderen öffentlichen Dienstleistungen und Angeboten.

Einen Chemnitzpass K erhalten Chemnitzer Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn sie selbst Leistungen nach den Nummern 1 und 3 bis 5 beziehen sowie Kinder, die im Haushalt ihrer Eltern leben, wenn diese Leistungen nach Nr. 2 beziehen. Einen Chemnitzpass erhalten auch Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die nicht in Chemnitz wohnen, wenn sie eine der o. g. Leistungen beziehen und ein leiblicher Elternteil die Voraussetzungen für den Erhalt des Chemnitzpasses erfüllt.

Die Chemnitzpässe werden im Kundenportal Soziale Leistungen im Moritzhof zu den Öffnungszeiten im Rahmen der Vorsprache direkt erteilt.

(Quelle: Stadt Chemnitz)

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