Do, 12.01.2017 , 17:06 Uhr

Vogelgrippe Entwarnung

Dresden – Wildgeflügelpest-Sperrbezirk ab morgen aufgehoben.
Zuletzt war am 23. Dezember 2016 bei einer Wildente am Pratzschwitzer Badesee (Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge, 01796 Pirna) das hochpathogene Geflügelpestvirus H5N8 gefunden worden. Da seitdem kein Fall von Geflügelpest mehr nachweisbar war, kann der Sperrbezirk mit Wirkung zum 13. Januar 2017 aufgehoben werden. Zum Sperrbezirk zählten:
– Zschieren
– Meußlitz (z. T.)
– Söbrigen
– Oberpoyritz
Das Beobachtungsgebiet bleibt allerdings weiterhin bestehen, dazu zählen:
– Gemeinde Schönfeld-Weißig (bis auf nördlichen Teil Weißig), Gönnsdorf/Pappritz
– Stadtteil Bühlau/Weißer Hirsch
– Loschwitz/Wachwitz (südlich Grundstraße)
– Striesen Süd, Striesen Ost
– Teile von Gruna und Strehlen
– Leubnitz-Neuostra
– Reick, Prohlis, Niedersedlitz und Lockwitz
– Tolkewitz, Seidnitz, Laubegast, Leuben, Dobritz, Klein- und Großzschachwitz
– Hosterwitz, Pillnitz

Das bedeutet: Alle Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet müssen ihre Tiere weiterhin in geschlossene Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden. Auch Hunde und Katzen dürfen noch nicht frei umherlaufen.  
Zu beachten ist weiterhin, dass für ganz Sachsen unabhängig von einem eingerichteten Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet eine landesweite Stallpflicht für sämtliches Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt (Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 14. November 2016).
Auch gelten weiterhin bundesweit strenge Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen. Weitere Informationen dazu gibt es auf
www.dresden.de/gefluegelpest

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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