Mi, 24.03.2021 , 14:38 Uhr

Vogtland: Landkreis ab sofort Risikogebiet der Geflügelpest

Plauen- Mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung wird der Vogtlandkreis ab sofort zum Risikogebiet der Geflügelpest erklärt. So gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse ab sofort eine Stallpflicht.

Als Alternative zur Stallpflicht besteht die Möglichkeit die Tiere „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge geschützten und dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht“ unterzubringen. Netze oder Gitter dürften zur Abdeckung nach oben nur genutzt werden, wenn die Maschenweite eine Größe von 25 Millimeter nicht überschreitet.

Zudem müssen Halter der genannten Nutztiere diese „unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart, des Standortes und der Haltungsform dies beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist“.

Zur Übersicht