Di, 24.10.2017 , 12:08 Uhr

Vom Garagenpächter zum Eigentümer

Chemnitz – Zahlreiche Garagengemeinschaften in Chemnitz haben Interesse, die von ihnen genutzten Grundstücke der Stadt Chemnitz abzukaufen.

Nach Verabschiedung der neuen Garagenkonzeption durch den Chemnitzer Stadtrat im Juni dieses Jahres wurden die Gemeinschaften über diese Möglichkeit informiert.

Mit einer Antwort auf eine Ratsanfrage der CDU teilt das Baudezernat mit, dass der Stadt bereits diverse Anfragen vorliegen. Die Verwaltung habe an drei Garagenvereine sogar schon konkrete Vertragsangebote ausgereicht. Der Verkaufspreis würde sich dabei an dem jeweiligen ausgewiesenen Bodenrichtwert orientieren und wird auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens ermittelt.

Im Zuge der Neufassung der Garagenkonzeption wurden die 87 Standorte auf kommunalen Grund und Boden in drei Kategorien eingeteilt. Demnach ist der Bestandsschutz entweder auf längere Zeit gesichert oder unsicher.

Dabei fällt ein Großteil der städtischen Garagenkomplexe in die Kategorie der Wackelkandidaten. Das Grundstück könnte dabei je nach Interessenlage umgewidmet und neu bebaut werden. Dafür ist allerdings ein gesonderter Stadtratsbeschluss notwendig.

Außerdem gelten ab dem 1. Januar 2018 neue Nutzungsentgelte für die Garagenpächter. So wird pro Stellplatz 80 Euro im Jahr sowie eine jährliche Nebenkostenpauschale von 20 Euro fällig.

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