Di, 06.02.2018 , 12:37 Uhr

Vorsorge-Verfügung: So sichern Sie sich im Krisenfall ab

Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Diesmal Vorsorge-Verfügungen. Mandantin Sigrid Barth ist 80 Jahre alt und will sich und ihren Mann im gesundheitlichen Krisenfall absichern. Frau Barth macht sich große Sorgen, dass im Notfall oder einer plötzlichen Erkrankung die Ärzte keinen Ansprechpartner haben. Denn es kann jedem, jeden Tag passieren. Zur Klärung ihrer Fragen wendet sie sich an Rechtsanwalt Dr. Heinrich Meyer-Götz:

10 x vom FOCUS Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht ausgezeichnet

Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.

Ihr Spezialist für Erbrecht und Vorsorgeverfügungen

Rechtsanwalt JUDr. Heinrich Meyer-Götz

Mitglied der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, Vorstand der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG, Vorstand der Stiftung VorsorgeDatenbank, gerichtlich bestellter Schlichter und Vorstandsmitglied des Deutschen Schlichterbundes e.V.

Empfohlen im Focus-Magazin 2000 und 2003 als einer der besten Anwälte für Erbrecht in Deutschland.

Ihr Spezialist für:
Erbrecht und Vermögensnachfolge, Vorsorge- und Patientenverfügungen

Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de

Playlist: Ein Fall für Meyer-Götz, Oertel & Kollegen

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