Do, 27.12.2018 , 15:19 Uhr

Warnung vor illegaler Pyrotechnik

Dresden - Silvester steht vor der Tür und schon bald wird wieder laut mit Feuerwerkskörpern geknallt. Doch dabei sollte die Sicherheit stets beachtet werden, damit es keine Unfälle gibt. Denn der unsachgemäße Gebrauch von Pyrotechnik kann weitreichende Folgen haben. Auf einem abgesperrten Platz beim Landeskriminalamt Sachsen wird demonstriert, wie gefährlich die Nutzung illegaler Knallkörper sein kann.

Für viele Menschen gehören Böller und Raketen zu Silvester einfach dazu. 137 Millionen Euro haben die Deutschen 2017 für Ihr Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Doch trotz der farbenfrohen Lichter und dem lauten Knall ist Vorsicht geboten, denn immer wieder gelangen illegale Feuerwerkskörper auf den Markt. Ist ein Schaden dann auch noch durch ein nicht zertifiziertes Produkt entstanden, drohen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Wenn der Knaller im Wohnzimmer, statt auf der Straße landet, der Schuppen des Nachbarn durch eine fehlgeleitete Rakete in Brand gesetzt wird oder gar eine Person durch einen Knallkörper zu Schaden kommt, kann eine Schadensersatz-Zahlung durchaus mehrere tausend Euro betragen.

Feuerwerke werden in zwei Kategorien eingeteilt

Dem Wunsch nach lauteren Knallkörpern und Feuerwerksbatterien mit immer brillanteren Effekten sind seit 2009 europaweit einheitliche gesetzliche Grenzen gesetzt. Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung „Konformitätsbewertungsverfahren“ durchlaufen haben. In Deutschland dürfen Sie ohne eine Erlaubnis nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verwenden. 

Eine Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen ergab, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 31. Januar 2018 insgesamt 787 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert wurden. Im Vergleich zur Vorjahresauswertung für die Monate Dezember 2016 und Januar 2017 mit 808 erfassten Fällen ist ein Rückgang um 21 Fälle zu verzeichnen. Den Hauptanteil bilden die Sachbeschädigung mit 394 Fälle. Die Anzahl der registrierten gefährlichen und schweren Körperverletzungen zum Jahreswechsel 2017/18 ist mit 35 Fällen im Vergleich zu den 25 Fällen des Vorjahrs (25) wieder angestiegen.

Achtung vor illegaler Pyrotechnik

Wer hingegen nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne CE-Kennzeichnung verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten. Auch die im Internet und auf Straßenmärkten in unseren Nachbarländern angebotenen Kugel- und Zylinderbomben unterschiedlicher Größe bergen ein hohes Gefahrenpotential. Aus diesem Grund erfordert deren Verwendung nicht nur Fachwissen und eine spezielle Ausrüstung, sondern auch einen Erlaubnisschein nach dem Sprengstoffgesetz, quasi eine „Fahrerlaubnis“ für das Abbrennen derartigen Feuerwerks.

Zur Übersicht