Mo, 18.12.2017 , 18:09 Uhr

„Weihnachtsfrieden“ für die sächsischen Steuerzahler

Dresden - Säumige Steuerzahler bekommen bis zum Jahresende Schonfrist. Sachsens Finanzämter sollen auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr werde auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.

Der ehemalige Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.

„Die gute Tradition des ‚Weihnachtsfriedens‘ soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Die sächsischen Finanzämter werden deshalb in der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dies soll unser kleiner Beitrag zu einer friedvollen und besinnlichen Weihnachtszeit sein“, so Prof. Dr. Unland. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Das Finanzministerium weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.

Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.

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