Fr, 03.08.2018 , 07:36 Uhr

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Dresden - Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tritt am 1. August in Kraft. Makler und Verwalter müssen nun regelmäßige Weiterbildungen nachweisen.

Für die Immobilienmakler sowie für die Verwalter von Wohnungseigentum und Mietverwalter sind damit folgende Neuerungen verbunden:

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
– müssen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden regelmäßige Weiterbildungen nachweisen. Diese Fortbildungspflicht gilt auch für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.

Wohnimmobilienverwalter
– … benötigen zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
– …, die bereits als Wohnimmobilienverwalter tätig sind, haben eine sechsmonatige Übergangsfrist. Bis zum 1. März 2019 müssen sie bei der zuständigen Gewerbebehörde ihre Erlaubnis beantragen.
– … sind verpflichtet, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich transparent über die absolvierten Fortbildungen und fachlichen Qualifikation zu informieren.

Die Anträge für die Erlaubnis sind ab 1. August aktualisiert online verfügbar unter http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/makler.php
Die Erlaubnispflicht für Immobilienmakler besteht bereits gemäß § 34c Gewerbeordnung.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist in Dresden die Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr in der Theaterstraße 11, 5. Etage, erreichbar. Bei Fragen dazu senden Interessierte eine E-Mail an gewerbeangelegenheiten@dresden.de.

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