Mo, 29.10.2018 , 11:17 Uhr

Weniger Angeklagte und Verurteilte in Sachsen

Dresden - 48.000 Menschen mussten sich 2017 vor sächsischen Gerichten wegen eines Verbrechens oder Vergehens verantworten. Das ist ein Rückgang um 1.000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Nur ein Fünftel der Angeklagten waren Frauen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes endeten 80 Prozent der Verfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung. 21 Prozent der Verurteilten waren Ausländer. Das entspricht gegenüber 2016 einer Steigerung um zehn Prozent.

Insgesamt 48 237 Personen hatten sich 2017 vor sächsischen Gerichten wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten. Das bedeutet einen Rückgang um 1 212 Personen gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren 38 723 Männer und 9 514 Frauen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes endeten die Strafverfahren 2017 für 39 450 Angeklagte (82 Prozent) mit einer rechtskräftigen Verurteilung, reichlich ein Prozent (520 Personen) weniger als im Vorjahr. Weiterhin wurde bei 15 Prozent (7 064) der Beschuldigten das Strafverfahren eingestellt und bei drei Prozent (1 689 Personen) entschieden die Gerichte auf Freispruch. In 34 Fällen wurde das Strafverfahren durch Absehen von Strafe oder eine sonstige Entscheidung abgeschlossen.

Von den 39 450 Schuldsprüchen richteten sich 92 Prozent (36 242) gegen Erwachsene, sechs Prozent (2 255) gegen Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren und zwei Prozent (953) gegen strafmündige Jugendliche bis unter 18 Jahre.

21 Prozent (8 166) der für schuldig Befundenen waren Ausländer. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 771 Personen bzw. zehn Prozent.

Fast die Hälfte der Verurteilten (18 799 Personen) standen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vor Gericht. Hiervon waren 23 Prozent (4 373) Ausländer. Wegen Verkehrsdelikten wurden ein Fünftel der Verurteilten (8 040) zur Verantwortung gezogen. 14 Prozent (5 397 Personen) wurden wegen einer Straf-tat gegen die Person (außer im Straßenverkehr) verurteilt.

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