Fr, 19.10.2018 , 19:45 Uhr

Werden die Kameras doch abgeschalten?

Chemnitz- Ist die Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt rechtens oder nicht? Diese Frage beschäftigt viele Chemnitzer Bürger und Politiker bereits seit vielen Monaten.

Nachdem die Kameras zum 1. Oktober scharf geschalten wurden, musste sich die Stadt vor dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten verantworten. Grund dafür sind fehlende Unterlagen, die zur Rechtmäßigkeit der Aufzeichnungen befugen. Dabei handelt es sich unter anderem um eine Datenschutzfolgeabschätzung sowie Informationen welche Orte in welcher Art und Weise überwacht werden.
Ordnungsbürgermeister Miko Runkel versicherte in der vergangen Woche, die fehlenden Unterlagen sofort dem Datenschutzbeauftragten übermittelt zu haben. Jedoch sorgte nun eine erneute Aufforderung für neuen Wirbel. Bis zum heutigen Freitag sollten die Verantwortlichen der Stadt ein Konzept mit der rechtlichen Grundlage der Videoüberwachung vorlegen. Bisher wurde angegeben, die Videoüberwachung nutzen zu wollen um Straftaten aufklären zu können. Dieser Grund wurde jedoch vom Datenschutzbeauftragten nicht akzeptiert. Auch die Stadträtin der Grünen, Christin Furtenbacher fordert nun Aufklärung.

Auf Nachfrage beim sächsischen Datenschutzbeauftragten versicherte uns der Sprecher Andreas Schneider, dass es bereits seit dem vergangenen Jahr Gespräche zwischen den Verantwortlichen Partnern in Chemnitz und dem Datenschutzbeauftragten gegeben hat. Jedoch wurde die Videoüberwachung Anfang Oktober gestartet, ohne die offenen Fragen bezüglich des Datenschutzes geklärt zu haben.
Christin Furtenbacher möchte nun, dass im Stadtrat Licht in das Dunkle gebracht wird.

Inwiefern es zu einer Abschaltung der 27 Kameras kommen kann, gilt abzuwarten. Der Datenschutzbeauftragte konnte am Freitag noch keine Informationen dazu geben, welche Unterlagen und in welchem Umfang diese von den Chemnitzer Verantwortlichen eingereicht wurden. Auszuschließen ist die Abschaltung bei erneut unzureichender Aufklärung jedoch nicht.

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